«Es ist eine grosse Verbesserung»

  29.10.2017 Aargau, Mettauertal, Herznach, Schwaderloch, Frick, Eiken, Sulz, Oeschgen, Laufenburg, Kaisten, Stein, Gipf-Oberfrick, Nordwestschweiz, Ueken, Gansingen, Mettau, Bözen, Etzgen, Sisseln, Wil, Hornussen, Effingen, Hottwil, Oberes Fricktal, Gemeinden, Densbüren, Oberhofen, Ittenthal, Elfingen, Münchwilen

Von Bernadette Zaniolo

Kunden aus dem oberen Fricktal, welche zwischen dem Tarifverbund Nordwestschweiz (TNW) und der A-Welle (oder umgekehrt) mit dem öffentlichen Verkehr unterwegs sind, besitzen bis zu drei Billette. «Dies ist nicht nur komplex für die Fahrgäste, es ist auch für das Fahrpersonal sehr zeitaufwändig bis zu drei Fahrausweise für einen Kunden auszustellen und erschwert so, den Fahrplan einzuhalten», sagt Martín Osuna, Geschäftsführer des Tarifverbundes A-Welle. Heute sei es an einem Billettautomaten oder online auch kaum möglich, einen Fahrausweis vom oberen Fricktal in die A-Welle oder umgekehrt zu kaufen.

Mit der Überlappung ab dem 10. Dezember 2017 wird dies sehr viel einfacher. «Vor allem für Gelegenheitsfahrer ist es eine grosse Verbesserung», freut sich Osuna.

A-Welle wird um elf Zonen vergrössert

Die bisherigen 36 Zonen, welche der Tarifverbund A-Welle umfasst, werden neu um elf zusätzliche Zonen des TNW im oberen Fricktal und bis Stein ergänzt (im Zonenplan grün eingezeichnet). Das heisst, A-Welle-Kunden können ab dem 10. Dezember 2017 mit einem Billett neu auch in die erwähnten Zonen des TNW fahren. Und ein persönliches A-Welle-Abonnement «Alle Zonen» für einen Monat oder für ein Jahr hat noch einen weiteren Vorteil. Denn während das gesamte Sortiment der A-Welle durchschnittlich eine Teuerung von 2,2 Prozent erfährt, bleiben die Tarife dieser Abos gleich. Das Monats-Abo der A-Welle (ab 8 Zonen) kostet weiterhin 289 Franken (Erwachsene, 2. Klasse), das Jahresabo neun Mal so viel.

Bei den Abonnementen gibt es gemäss Martín Osuna bereits heute Kombinationen mit dem TNW und der A-Welle. Während das Einzelbillett des TNW nur eine einfache Fahrt (Ein-Weg) ermöglicht, ist beim Zonen-Billett der A-Welle eventuell auch die Retourfahrt möglich. Denn dieses Billett gilt nicht nur für eine einfache Fahrt von A nach B, sondern für «Raum und Zeit». Das bedeutet, dass man innerhalb der gelösten Zonen an jeden Ort innerhalb des Zeitfensters (eine oder zwei Stunden oder mehr) beliebig viel reisen kann.

Informationen zur Tarif-Verbundüberlappung Oberes Fricktal (A-Welle/TNW) sind ab Dezember auf a-welle.ch und an der nächsten Billett-Verkaufsstelle erhältlich.

 

Ein paar Beispiele

Reisende vom TNW in die A-Welle

Wer beispielsweise von Frick nach Aarau fährt, löst neu ein A-Welle Fahrausweis.

Am Gültigkeitsbereich des U-Abos ändert sich nichts. Wer beispielsweise von Frick nach Rheinfelden pendelt, ist weiterhin mit dem U-Abo unterwegs. Wenn ein U-Abo-Besitzer zum Beispiel einmal wöchentlich mit dem Bus nach Aarau fährt, löst er ab der Staffelegg respektive dem Benkerjoch ein A-Welle-Fahrausweis.

 

Reisende von der A-Welle in den TNW

Wer beispielsweise von Leibstadt nach Laufenburg fährt, löst neu ein A-Welle-Fahrausweis.

 

Reisende innerhalb des Überlappungsgebiets beziehungsweise des TNW

Wer beispielsweise von Wittnau nach Stein-Säckingen fährt, löst wie bisher ein TNW-Fahrausweis.

 

A-Welle-Fahrausweise «Alle Zonen»

 

Wer ein A-Welle-Fahrausweis für «Alle Zonen» besitzt, profitiert neu davon, dass dieser für zusätzliche elf Zonen, also auch in der neuen Verbundüberlappung, gültig ist.

 


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