Leserbrief: Irreführende Wahlpropaganda
14.10.2012 Aargau, Meinungen, Unteres Fricktal, Leserbriefe, Politik, ZeiningenUnter der Überschrift «Bildung und Sicherheit statt Steuergeschenke für Reiche» heisst es auf der ersten Seite unter anderem: «Besonders stossend ist, dass die reichsten AusländerInnen wegen der ungerechten und verfassungswidrigen Pauschalbesteuerung weder bei und noch in ihrer Heimat Steuern bezahlen.» Mit Recht fragen sich kritische Wähler: Sind pauschal bezahlte Steuern denn keine Steuern? Diese Aussage ist falsch und suggeriert dem Wähler, dass die reichsten Ausländer in unserem Land (noch in ihrer Heimat) keine Steuern bezahlen. Selbstverständlich bezahlen reiche Ausländer bei uns Steuern, nämlich die sogenannte Pauschalsteuer. In der heutigen globalisierten Welt ist es ohnehin eine kindliche Illusion, zu glauben, Superreiche zu immer mehr Abgaben zwingen zu können. Wird das fiskalische Klima zu rauh, wandern reichere Personen ins Ausland ab, was schlussendlich allen schadet. So gesehen am Beispiel des Kantons Zürich, welcher die Pauschalbesteuerung für reiche Ausländer abschaffte. Binnen eines Jahres sind 50 Prozent der betroffenen Personen in andere Kantone oder ins Ausland abgewandert. Der Staat braucht die Superreichen, die Superreichen brauchen eigentlich keinen Staat. Zwar mag es aus der Sicht manch eines regulär besteuerten Bürgers stossend sein, dass ein reicher Ausländer eine steuerliche Vorzugsbehandlung geniesst, während die grosse Mehrheit normal besteuert wird.
Dennoch gilt es zu berücksichtigen, dass die Erträge aus den Steuern der rund 4 500 Pauschalbesteuerten für die Gemeinden, Kantone und den Bund von grosser Wichtigkeit sind. So beläuft sich der alljährliche Steuerertrag der Pauschalbesteuerten auf eine halbe Milliarde Franken pro Jahr. Würde man die Pauschalbesteuerung schweizweit aufheben, so wäre die Folge davon, dass wohl die grosse Mehrheit der Pauschalbesteuerten der Schweiz den Rücken kehren würde, und sich anderswo niederlassen würde, wo sie die Vorzüge einer Pauschalbesteuerung weiterhin geniessen können, also beispielsweise in England, Belgien, Malta, Luxemburg oder Österreich. Dieser Wegzug hätte gravierende finanzielle Einbussen als Konsequenz.