Regierungsrat begrüsst Lockerungen – insbesondere die Wiedereröffnung der Restaurants

  27.05.2021 Aargau, Gastronomie, Gesundheit, Wirtschaft, Kantone, Wellness

Die Beschlüsse des Bundesrats von Mittwoch zum vierten Öffnungsschritt entsprechen weitgehend der Haltung und den Forderungen des Aargauer Regierungsrats. Die vom Bundesrat beschlossenen Lockerungen sind aufgrund der sich weiter entspannenden epidemiologischen Lage sachgerecht und folgerichtig. Der Regierungsrat begrüsst, dass nun auf Ende Mai 2021 ein weiterer, massvoller Schritt zur Rückkehr in die Normalität erfolgen kann.

Als besonders erfreulich erachtet der Regierungsrat die Wiedereröffnung der Innenbereiche von Gastronomiebetrieben und der Wellness-Einrichtungen, die auch im Kanton Aargau besonders stark von den Einschränkungen der Coronavirus-Schutzmassnahmen betroffen waren. Er ist froh, dass der Bundesrat auf die nur schwer durchsetzbare Maskentragpflicht an Restauranttischen verzichtet und zudem weitere Lockerungen für die Gastronomie-Aussenbereiche beschlossen hat. Er begrüsst weiter, dass der Bundesrat bereits den Zeitplan für das Konsultations- und Entscheidungsverfahren für den nächsten Öffnungsschritt vor den Sommerferien bekannt gegeben hat.

 

Kanton Aargau beteiligt sich am Schutzschirm für Grossveranstaltungen

Der Schutzschirm für Grossveranstaltungen sieht vor, dass sich der betroffene Kanton und der Bund je hälftig an den ungedeckten Kosten von überkantonalen Grossveranstaltungen beteiligen, falls diese aufgrund einer behördlichen Anordnung wegen der Covid-19-Pandemie abgesagt, verschoben oder stark reduziert durchgeführt werden müssen. Ohne Beteiligung des Kantons entfällt jedoch die Unterstützung durch den Bund. Der Regierungsrat hat die finanziellen und rechtlichen Grundlagen für die Beteiligung des Kantons Aargau am Schutzschirm beschlossen. Diese treten am 1. Juni 2021 in Kraft und gelten für Grossveranstaltungen, die bis am 30. April 2022 geplant sind.

Eine Schätzung der Anzahl Grossanlässe und des Finanzbedarfs ist angesichts der hohen Anforderungen, die an Einlass und Schutzkonzepte gestellt werden, mit grossen Unsicherheiten verbunden. Um den Veranstaltern dennoch eine rasche Planungssicherheit zu ermöglichen, hat der Regierungsrat einen Verpflichtungskredit von 2 Millionen Franken brutto (Aufwand Bund und Kanton) bewilligt. Sollte sich im Laufe der nächsten Monate herausstellen, dass der Finanzbedarf darüber liegt, wird das Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) dem Regierungsrat zuhanden des Grossen Rats rechtzeitig einen Zusatzkredit beantragen.

 

Ab 4. Juni 2021 steht ein Gesuchsportal zur Verfügung

Unabhängig davon, ob eine Grossveranstaltung mit oder ohne Schutzschirm beantragt wird, steht den Veranstaltern ab 4. Juni 2021 ein Gesuchsportal zur Verfügung: www.ag.ch/grossveranstaltungen (öffnet in einem neuen Fenster).

Im Kanton Aargau besteht zudem seit Anfang Mai die Möglichkeit, dass lokale und regionale Veranstaltungen und Projekte von einer finanziellen Unterstützung profitieren können, falls deren Durchführung aufgrund der Covid-19-Pandemie zu einem nachweisbaren Verlust geführt hat. Mit dieser kantonalen Defizitgarantie will der Regierungsrat auch kleineren Veranstaltungen eine Planungssicherheit verschaffen.

 

Fünf Pilotveranstaltungen im Juni 2021

Der Bundesrat sieht neu vor, dass pro Kanton im Juni 2021 fünf Pilotveranstaltungen mit einer Teilnehmerzahl von mindestens 300 bis zu 600 Personen in Innenräumen oder bis zu 1000 Personen in Aussenbereichen durchgeführt werden können. Im Kanton Aargau sind seit dem 12. Mai 2021 bisher fünf Gesuche um Bewilligung einer Pilotveranstaltung eingegangen. Bisher wurde eine Pilotveranstaltung bewilligt, drei weitere sind noch im Prüfverfahren. Ein Gesuch wurde zurückgezogen. Die Evaluation und Bewilligung der Pilotveranstaltungen erfolgt im Kanton Aargau durch den Kantonsärztlichen Dienst.

Ziel der Pilotveranstaltungen ist es, die Praktikabilität und die Praxistauglichkeit der Schutzkonzepte zu testen. Zentral dabei ist die Integration der Kontrolle der Test- und Impfnachweise am Eingang sowie die Lenkung der Personenströme. Zudem soll die Praxistauglichkeit von Selbsttests, die gegebenenfalls vor Ort und unter Aufsicht des Organisators durchgeführt werden, erprobt werden. Die Organisatoren sind verpflichtet, einen Evaluationsbericht zu erarbeiten und dem Kanton sowie dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) vorzulegen. Die Evaluation kann entweder unter Einbezug einer externen Stelle oder durch den Organisator selbst erfolgen.

 

Maskentragpflicht an 5./6. Klasse wird aufgehoben

Die Entwicklung der Fallzahlen, Klassenquarantänen und Schulschliessungen sind rückläufig, das repetitive Testen an Schulen nimmt Fahrt auf und eine grosse Mehrheit der Lehrpersonen über 50 Jahre hat die Möglichkeit eines priorisierten Zugangs zur Covid-19-Impfung genutzt. Aufgrund dessen wird die Maskentragpflicht an der 5. und 6. Klasse der Primarschule per Montag, 31. Mai 2021 aufgehoben. Auf der Sekundarstufe I und II wird die Maskentragpflicht bis zu den Sommerferien beibehalten.

 

Umsetzung der Ausnahmen von der Kontakt- und Reisequarantäne

Der Kanton Aargau wird die vom Bund beschlossenen Änderungen umsetzen. Es sind dies Regelungen betreffend die Kontaktquarantäne oder die Reisequarantäne. Genesene und geimpfte Personen sind für sechs Monate von der Kontaktquarantäne und der Reisequarantäne ausgenommen. Geimpfte werden zudem von der Testpflicht und der Pflicht zur Angabe der Kontaktdaten bei der Einreise ausgenommen, wenn sie vollständig mit einem in der Schweiz oder durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassenen Impfstoff geimpft sind. Auch Personen unter 16 Jahren werden von der Reisequarantäne und der Testpflicht bei der Einreise ausgenommen. Die Ausnahmen von der Reisequarantäne und der Testpflicht gelten nicht für Personen, die aus Ländern mit besorgniserregenden Virusvarianten einreisen.

 

Impfkampagne schreitet gut voran

In der vergangenen Woche hat der Kanton Aargau gut 38\'000 Impfungen durchgeführt. Dies ist der höchste wöchentliche Wert bisher. Die Impfkampagne hat bisher gut 340\'000 Impfdosen verimpft. Zirka 30 Prozent der Aargauer Bevölkerung hat bereits mindestens eine Impfdosis erhalten. Weitere knapp 20 Prozent, ausmachend 99\'168 angemeldete Personen (Stand 26. Mai 2021), befinden sich zurzeit auf der Warteliste und werden ihre Impftermine erhalten, sobald ausreichend Impfdosen vorhanden und die früher angemeldeten Personen mit Terminen bedient sein werden. Der Kanton Aargau verstärkt im Juni seine Kommunikation erneut, um die Anzahl der neuen Anmeldungen zur Impfung weiter zu steigern. Auch neue niederschwellige Angebote sind in Planung, insbesondere ab anfangs Juli bei Apotheken. Alle Aargauerinnen und Aargauer sind weiterhin aufgerufen, sich auf www.ag.ch/covid-impfanmeldung zu registrieren.

Die Terminvergabe für die im Januar registrierten Personen ist abgeschlossen (Ausnahmen sind Personen, die den Termin selbst verschoben haben). Basierend auf dem Registrierungsdatum kann wie folgt mit Terminen gerechnet werden:

  • Registrierung im Februar: SMS mit Termin folgt voraussichtlich bis Ende Mai 2021
  • Registrierung im März: SMS mit Termin folgt voraussichtlich anfangs Juni 2021
  • Registrierung im April und Mai: SMS mit Termin folgt voraussichtlich bis Ende Juni 2021
  • Registrierung im Juni und später: SMS mit Termin folgt voraussichtlich im Juli 2021

Die SMS werden in der Regel rund eine Woche vor dem Impftermin verschickt.

 

Genügend Testkapazitäten für das Repetitive Testen

Das Repetitive Testen startete auf Beschluss des Regierungsrats am 3. Mai 2021 in Schulen und Betrieben. Es wurde schrittweise auf die sozialmedizinischen Institutionen sowie Pflegeheime ausgeweitet. Gegen Ende der Kalenderwoche 20 waren rund 100 Schulträger, 188 Betriebe, 19 sozialmedizinische Institutionen sowie 11 Pflegeheime registriert. Die teilnehmenden Organisationen gehen von einem potenziellen Testvolumen von rund 47\'631 Personen aus. Aktuell haben sich 6\'868 Personen in den Organisationen für das wöchentliche Testen angemeldet. In der vergangenen Woche wurden 927 Pools ausgewertet; davon waren drei positiv. In der laufenden Woche wurden bereits rund 1\'300 Pools analysiert.

Zurzeit sind genügend Testkapazitäten vorhanden, sodass testwillige Organisationen umgehend teilnehmen können. Seit dem 17. Mai 2021 haben Aargauer Betriebe die Möglichkeit, sich mittels Self-Check-in für die wöchentlichen Testungen zu registrieren.

 

Impfzertifikat soll rasch umgesetzt werden – Bund soll offene Fragen klären

Der Regierungsrat erachtet das Impf-Zertifikat als wichtiges Element und wird alles daransetzen, dass jenes schnell und effizient realisiert werden kann. Aus Sicht des Regierungsrats sind aber noch viele wichtige Fragen offen. Die in der Konsultation befindliche Verordnung des Bundesrats fokussiert zu stark auf die Zertifikationsvergabe und damit nur auf einen kleinen Teil des Prozesses. Die vor- und nachgelagerten Prozesse werden nicht berücksichtigt. Angesichts des zu erwartenden hohen Interesses und des Zeitdrucks muss der Bundesrat effiziente Lösungen finden. Der Regierungsrat wird in der laufenden Konsultation seine Erwartungen zum Ausdruck bringen. Der Kanton Aargau ist gut dafür gewappnet, den Bund bei der Entwicklung des neuen Zertifikats zu unterstützen und dessen Einführung im Kanton Aargau rasch anzugehen und zu realisieren.

 

Appell zur Umsetzung der Schutzkonzepte und Einhaltung der verbliebenden Schutzmassnahmen

Die verbleibenden, zur Verhinderung einer vierten Welle notwendigen Schutzmassnahmen und -konzepte werden vom Kanton Aargau konsequent um- und durchgesetzt. Der Regierungsrat unterstreicht in diesem Zusammenhang die Wichtigkeit der Impfkampagne und der regelmässigen Testaktivitäten und ruft die Bevölkerung auf, sich weiterhin an die Vorgaben und insbesondere an die bekannten Schutzmassnahmen (Abstandhalten etc.) zu halten. Nach wie vor besteht keine genügende Durchimpfungsrate, sodass ein starkes Ansteigen der Fallzahlen und damit eine Überlastung des Gesundheitssystems weiterhin möglich ist. Der Regierungsrat dankt der Bevölkerung für ihre bisherige gute Umsetzung der Schutzmassnahmen. (mgt)


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