Aargauer Regierungsrat zeigt Verständnis für das Vorgehen des Bundesrates

  22.03.2021 Aargau, Politik, Gesundheit, Nordwestschweiz, Gewerbe, Gemeinden

Der Aargauer Regierungsrat bedauert, dass auf die Oster-Feiertage hin keine weitergehenden Lockerungen der Schutzmassnahmen zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie möglich sind. Er zeigt jedoch Verständnis für den Entscheid des Bundesrats vom 19. März 2021, aufgrund der ungünstigen epidemiologischen Lage und Entwicklung im Moment auf weitergehende Öffnungsschritte zu verzichten.

Der Regierungsrat hatte in seiner Stellungnahme die jüngsten Vorschläge des Bundesrats für ein vorsichtig-zurückhaltendes Vorgehen bei den weiteren Öffnungsschritten unterstützt: \"Bis die Immunität beziehungsweise Durchimpfung der Bevölkerung genügend hoch ist, ist grosse Vorsicht geboten. Gerade in der derzeit fragilen Situation mit den stark steigenden Fallzahlen soll – wenn überhaupt – eine Öffnung in kleinen Schritten und risikobasiert erfolgen.\"

Dem Kanton Aargau ist es angesichts der wieder stark steigenden Infektionszahlen ein Anliegen, das bisher durch Beschränkungen und Entbehrungen Erreichte nicht voreilig aufs Spiel zu setzen; zumal sich das Szenario einer dritten Welle abzeichnet. In diesem Zusammenhang gilt es, eine Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern.

 

Öffnungen in den Bereichen Gastronomie, Kultur und Sport so schnell als epidemiologisch möglich

Der Regierungsrat unterstützt den Entscheid des Bundesrats, mit Blick auf Ostern wieder Treffen im Privatbereich in Innenräumen von zehn Personen zuzulassen. Diese Lockerung ist verbunden mit der Empfehlung, sich vor solchen Zusammenkünften testen zu lassen.

Der Regierungsrat fordert den Bundesrat jedoch auf, zum epidemiologisch nächstmöglichen Zeitpunkt die nach wie vor geschlossenen Bereiche wieder zu öffnen, namentlich Gastronomie, Kultur und Sport. Dies sollte unter Auflage von strikten Schutzkonzepten möglich sein; zumal die Impf- und Testkampagnen immer mehr Wirkung zeigen werden. Gleiches gilt für die Wiederzulassung des Präsenzunterrichts im Hochschulbereich.

Der Regierungsrat wird sich nach wie vor dafür einsetzen, dass die von der Coronavirus-Pandemie stark betroffenen Unternehmen und Institutionen im Kanton Aargau weiterhin ra-sche und wirkungsvolle finanzielle Unterstützung erhalten.

 

Deutlich gestiegene Auslastung der Intensivstationen – hoher Reproduktionswert

Seit rund vier Wochen ist erstmals seit Ende Dezember 2020 ein erneuter Anstieg der Fallzahlen zu beobachten, besonders nach der am 1. März 2021 vollzogenen Öffnung der Verkaufsgeschäfte. Nach einer kurzen Stagnations-phase zeigt sich seit fast zwei Wochen ein weiterer deutlicher Fallzahlenanstieg mit Zunahmen von 50 Prozent verglichen zur jeweiligen Vorwoche. Die Hospitalisationszahlen der allgemeinen Abteilung sind stabil tief. Die Belegung der Intensivstationen (IPS) hat sich aber erhöht, und die Auslastung ist in der letzten Wo-che deutlich gestiegen. Die Todesfallzahlen sind weiterhin tief. In den letzten sieben Tagen wurden zwei Todesfälle verzeichnet. Bis heute wurde im Kanton Aargau bei insgesamt 1663 Personen eine mutierte Virusvariante (UK/SA/Brasilien) bestätigt. Damit sind zwischenzeitlich im Schnitt rund 70 bis 80 Prozent der neuen Fälle auf eine Coronavirus-Mutation im Kanton Aargau zurückzuführen. Die Positivitätsrate der PCR-Tests liegt bei 8 Prozent.

Der Reproduktionswert ist deutlich angestiegen und liegt gemäss heutiger Publikation bei 1.28, womit bei gleichbleibendem R-Wert mit einer Verdoppelungszeit der Fallzahlen von zwei Wochen zu rechnen ist. Damit wäre in sechs Wochen eine tägliche Fallzahl von über 900 infizierten Personen zu erwarten, womit die Kapazitäten des Contact Tracing Centers deutlich überschritten würden. Ebenso ist ein Anstieg der Fallzahlen in den Intensivpflegestationen zu erwarten. Im Rahmen der Impfkampagne konnten bisher aufgrund der tiefen Impfstoffmengen noch nicht genügend Personen geimpft werden, um die Spitäler vor einer Überlastung zu schützen.

 

Vorbereitung der Impfung in Arztpraxen und Apotheken

Im Kanton Aargau haben bis gestern, 21. März, 65\'134 Personen eine erste Impfdosis erhalten. 33\'967 von ihnen haben auch die zweite Impfung erhalten. Am Don-nerstag, 18. März, haben die mobilen Teams die Impfkampagne in den Pflegeheimen abgeschlossen. 5\'593 Bewohner sowie 3\'668 Mitarbeiter haben zwei Impfdosen bekommen. Bisher traten nur vereinzelt Infektionen nach der Zweitimpfung auf.

Die Impfkampagne bereitet sich nun auf den Einbezug von Arztpraxen und Apotheken vor. Sie erhalten frühestens ab Mai den Impfstoff. Im April läuft ein erster Testbetrieb in acht Arztpraxen im Kanton. Dabei sammeln die Beteiligten Erfahrungen, testen die notwendigen Abläufe und die Dokumentation der Impfungen über die vorhandenen Softwarelösungen. Eine Impfung in den Apotheken ist frühestens ab Zielgruppe 3 möglich, jedoch werden sie als Teil der Logistik in den Testbetrieb miteinbezogen. Das Departement Gesundheit und Soziales stellt so sicher, dass die Hausärztinnen und Hausärzte ihre bewährten Systeme für die Covid-19-Impfung nutzen können. Die Ergebnisse des Pilotbetriebs dienen der Detailplanung für den Betrieb in fast 200 Arztpraxen und zirka 70 Apotheken, die Impfungen durchführen möchten.

 

Gemeinsame Konsumation für Bewohner und Bezugs-personen in sozialmedizinischen Institutionen

Bewohner von sozialmedizinischen Institutionen und ihre Familien und Freunde sollen sich im Restaurant der Institution (Innen- oder Aussenbereich) unter Einhaltung von strengen Schutzmassnahmen zu einer gemeinsamen Konsumation treffen dürfen, sobald ein Grossteil der Bewohner die beiden Impfungen gegen Covid-19 erhalten hat. Mit dem Abschluss der Zweitimpfungen in den Pflegeheimen am 18. März hat der Kanton Aargau ein diesbezüglich wichtiges Ziel erreicht. Die Abteilung Gesundheit wird die kantonale Weisung anpassen. Diese massvolle Lockerung berücksichtigt, dass es sich bei einer sozialmedizinischen Institution um das \"Zuhause\" der Bewohner handelt und dient der vom Bundesamt für Gesundheit BAG in der Empfehlung vom 5. März postulierten Wiederherstellung der Kontakte mit Angehörigen und Freunden.

Die gemeinsame Konsumation von Heimbewohner und Bezugspersonen (Familie und Freunde) ist bei Einhaltung von gewissen Rahmenbedingungen – insbesondere einem kontrollierten Besuchsrecht, einer hohen Durchimpfungs-rate und einem strengen Schutzkonzept – möglich. Damit wird eine gewisse Gleichbehandlung mit privaten Treffen oder Hotelrestaurants hergestellt, und es wird berücksich-tigt, dass es sich bei den Pflegeheimen um ein \"Zuhause\" handelt. Die Restaurants in sozialmedizinischen Institutionen bleiben für die Öffentlichkeit geschlossen.

 

Hauptprojekt \"Repetitives Testen\" ab April geplant

Die Pilotphase des repetitiven Testens in Schulen und Betreuungseinrichtungen ist am 3. März 2021 angelaufen. Bisher wurden bis zu 2\'300 Personen pro Woche getestet, insgesamt bisher 5\'000 Personen. Die Testquote der letzten drei Wochen betrug in den Schulen 70 Prozent, in den Pflegeheimen 40 Prozent sowie in den Betreuungsinstitutionen 50 Prozent. Beim repetitiven Testen kommen Speicheltests zum Einsatz, die in den teilnehmenden Institutionen gepoolt werden. Wenn ein Pool positiv getestet wird, werden die Personen einzeln getestet und wo nötig Isolations- und Quarantänemassnahmen ergriffen, um die Ausbreitung des Virus zu stoppen. Auf diesem Weg konnten bereits asymptomatische Personen gefunden und isoliert sowie ein Infektionsausbruch in einer Schule verhindert werden. Bisher fanden sich unter den getesteten Personen 0.08 Prozent asymptomatisch infizierte Personen.

Die Ausweitung der Teststrategie nach Abschluss der Pilotphase hängt stark von der Verfügbarkeit der Laborkapazitäten ab. Weiterer Klärungs- und Organisationsbedarf besteht in den Bereichen Logistik, Informatik, Anmelde- und Meldewesen sowie Datenerhebung, -auswertung und -publikation. (mgt)

 


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