Bundesrat soll Situation für Detailhandel, Gastronomie und Veranstaltungswesen überprüfen

  21.04.2020 Aargau, Gastronomie, Gesundheit, Wirtschaft, Gewerbe

«Der Regierungsrat dankt dem Bundesrat ausdrücklich für das bisherige effiziente und effektive Management der Massnahmen gegen die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie in der Schweiz», heisst es im Schreiben des Aargauer Regierungsrats an die Landesregierung vom 21. April 2020. Und weiter: «Die Überlegungen, die zu einer schritt- oder etappenweisen Lockerung der Massnahmen geführt haben, sind grundsätzlich nachvollziehbar.» Der Bundesrat wolle weiterhin prioritär die Gesundheit der Schweizer Bevölkerung schützen und daneben die wirtschaftlichen Schäden vermindern.

 

Lockerungsmassnahmen für den gesamten Detailhandel ab 27. April gefordert

Der Regierungsrat bittet den Bundesrat, im Zusammenhang mit den am 16. April 2020 angekündigten Lockerungen der Schutzmassnahmen, nochmals die Situation des Detailhandels, der Gastronomie und des Veranstaltungswesens zu überprüfen. Er setzt sich – im Einklang mit zahlreichen andern Kantonen und den nationalen Wirtschaftsverbänden dafür ein, dass ab dem 27. April 2020 neben Coiffeurgeschäften, Massage- und Kosmetikstudios, Baumärkten, Gartencenter, Blumenläden und Gärtnereien auch alle übrigen Geschäfte des Detailhandels – unter Wahrung strikter Schutzauflagen für Mitarbeitende und Kundschaft – ihren Betrieb wiederaufnehmen können.

Weiter bittet der Regierungsrat die Landesregierung, sich möglichst schnell auch zu seinen Plänen bezüglich Lockerungsmassnahmen für Gastronomie und Veranstaltungswesen zu äussern. Es sei unabdingbar, dass auch diese Wirtschaftsbranchen eine zeitliche Perspektive erhalten würden.

 

Regierungsrat unterstützt Anliegen von Parteien und Wirtschaftsverbänden

Der Regierungsrat unterstützt mit seinem Schreiben an den Bundesrat die entsprechenden Anliegen von Aargauer Parteien sowie Wirtschaftsverbänden. Die Kantonalparteien von CVP, FDP und SVP hatten sich zusammen mit dem Aargau-ischen Gewerbeverband und der Aargauischen Industrie- und Handelskammer am 17. April mit einem «offenen Brief» an den Regierungsrat gewandt. Dies mit der Aufforderung, dass sich der Regierungsrat für Lockerungsmassnahmen für den gesamten Detailhandel ab dem 27. April  sowie für die Interessen von Gastronomie und Veranstaltern einsetzen soll. (mgt)

 


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