Der Leigruben-Graben

  01.06.2017 Brennpunkt, Möhlin, Politik, Gemeinden, Unteres Fricktal

Per Überweisungsantrag will eine Interessengruppe den Gemeinderat dazu bringen, nochmals über die Zonierung des Gebiets Leigrube abstimmen zu lassen.

Von Ronny Wittenwiler

Nötigenfalls solle die Leigrube nochmals vors Volk, deutete die IG Leigrube vergangenen Spätherbst an. Sie tat es dann nochmals, mit etwas mehr Nachdruck. Bis heute fand die IG für ihr Begehren kein Gehör, darum will sie an der Gemeindeversammlung vom 22. Juni folgenden Überweisungsantrag stellen: «Der Gemeinderat soll für die nächste Gemeindeversammlung die Auszonung der Leigrube traktandieren und zur Abstimmung bringen.» Die Kritiker der geplanten Leigrube-Überbauung verlangen damit also ganz konkret, dass der Gemeinderat an der nachfolgenden Wintergemeinde die Grundsatzfrage aufwirft, die da lautet: Stellt sich unter den heutigen Gegebenheiten noch immer eine Mehrheit der Stimmbürger hinter die damals beschlossene Einzonung?

Womit wir beim Damals wären
22. September 2011: Mit 408 Ja zu 380 Nein folgte der Souverän dem Antrag des Gemeinderats auf Einzonung ebendieser Leigrube. Dass seit diesem demokratischen Akt dennoch eine regelrechte Debatte um das am Möhliner Siedlungsrand gelegene Stückchen Erde entbrannte, ist den mittlerweile geänderten Spielregeln auf Ebene Bund und Kanton geschuldet, Stichwort verdichtetes Bauen. Damit zerschlug sich auf einmal das für die Leigrube in Aussicht gestellte Szenario einer Wohnzone W1 mit klassischen Einfamilienhäusern; die Versuche des Gemeinderats, zwischen beschlossener Sache vom September 2011 und dem neuen Raumplanungsgesetz den eigentlich unmöglichen Spagat zu vollziehen, liessen die IG Leigrube erst entstehen. Auch die jüngste Variante des Gemeinderats ist bei dieser IG auf wenig Gegenliebe gestossen. Das liess sie in einem offenen Brief – mitunterzeichnet vom Komitee Zukunft Möhlin und der Organisation Pro Kulturland – verlauten und forderte darin vom Gemeinderat erneut, nochmals über die Zonierung der Leigrube abstimmen zu lassen (NFZ vom 27. April). Dieser Tage kam vom Gemeinderat die Antwort: Nein. Die IG Leigrube hält dagegen: «Auch das neue, reduzierte Projekt des Gemeinderats sieht eine Grossüberbauung mit bis zu dreistöckigen Gebäuden vor: Dafür haben wir im 2011 aber nicht gestimmt.» Franz Stocker, einer der Initianten der IG Leigrube, nannte es unlängst ein «Strapazieren demokratischer Spielregeln». Mit dem Überweisungsantrag an der Gemeindeversammlung will die IG aus ihrer Sicht ein Korrektiv erwirken. Komitee Zukunft Möhlin und Komitee Pro Kulturland unterstützen das Vorhaben.

Das sagt die Gemeinde Möhlin
«Jeder Stimmberechtige ist befugt, an der Gemeindeversammlung die Überweisung eines Geschäftes an den Gemeinderat vorzuschlagen», sagt Möhlins Gemeindeschreiber Marius Fricker auf Anfrage der NFZ. «Stimmt die Versammlung einem solchen Überweisungsantrag zu, hat der Gemeinderat den betreffenden Gegenstand zu prüfen und auf die Traktandenliste der nächsten Versammlung zu setzen. Ist dies nicht möglich, so sind der Versammlung die Gründe darzulegen.» Fricker erklärt, man werde diesen Überweisungsantrag selbstverständlich eingehend prüfen – auch punkto Zuständigkeit sowie den möglichen raumplanerischen und finanziellen Auswirkungen.


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