Fahrverbot für Käpt'n Blaubär

  24.07.2014 Aargau, Lifestyle, Unteres Fricktal, Oberes Fricktal, Rheinfelden

Als das Gesetz erlassen wurde, sassen die meisten Kapitäne noch auf dem Trockenen. Mitte Februar war das. Der Bundesrat verabschiedete die Revision der Binnenschifffahrtsverordnung, worin erstmals eine Blutalkoholwert-Grenze für das Manövrieren von Sport- und Freizeitschiffen festgelegt wurde. Kaum eine Menschenseele war da schon auf dem Wasser unterwegs.

Nun aber, mit Einzug des Sommers, nutzen auch wieder tausende Fricktaler ihr Hausgewässer, sind von Kaiseraugst bis Schwaderloch auf dem Rhein unterwegs, lassen sich treiben. Und die neue Verordnung ist plötzlich Thema. Denn egal ob mit Motorboot oder nur schon Luftmatratze und aufblasbarem Krokodil: Wer mit mehr als 0,5 Promille unterwegs ist, macht sich strafbar. Fahrverbot für Käpt’n Blaubär. Es gelten dieselben Regeln wie im Strassenverkehr.

Kapo mit mobilem Einsatzboot

Dennoch müssen auch die Fricktaler ab sofort nicht mit einem polizeilichen Grossaufgebot auf dem Rhein oder hinter jeder Uferkante rechnen. Kontrollen solcher Art stünden nicht im Vordergrund, erklärt Bernhard Graser, Sprecher der Kantonspolizei Aargau auf Anfrage. Zwar verfüge man über ein mobiles Einsatzboot, eine professionelle, sprich hauptamtliche Gewässerpolizei, gebe es allerdings nicht. «Wir führen auch keine Auswertung über Alkoholkontrollen auf dem Wasser.» Tatsache sei, dass die Kantonspolizei Aargau keine Jagd auf mögliche Alkoholsünder auf dem Wasser mache. Hauptsächlich sei das Polizeiboot auf dem Hallwilersee unterwegs, «gelegentlich aber auch auf dem Rhein auf Patrouille».

Gefahrenpotential vorhanden

Jürgen Spalinger ist Präsident vom Wassersportclub Möhlin, deren Mitglieder sich der grossen Freiheit auf dem Rhein verschrieben haben. «Bei uns ist das neue Gesetz immer mal ein Thema.» Und ganz so vermessen findet er die Regelung nicht. «Gerade jetzt im Sommer tummeln sich mehrere hundert Personen gleichzeitig auf dem Rhein, auch Schwimmer, die oft nur schwer zu erkennen sind. Das birgt gewisse Gefahren. Da erscheint es mir gerechtfertigt, dass jetzt klar ausformuliert ist, was erlaubt ist und was nicht.» Er, Spalinger, erlebe immer wieder, wie Polizeistreifen auf dem Rhein unterwegs seien. «Zehn bis fünfzehn Mal pro Jahr, auch Geschwindigkeitskontrollen mit einem Lasergerät werden gemacht.» Aber: Die meisten Patrouillen würden dabei aus einem Boot der deutschen Wasserschutzpolizei gefahren. Doch manchmal, so sagt Spalinger, hätten sie auch Schweizer Kollegen mit an Bord. «Jeder ist dann für seine Kundschaft verantwortlich.» Auf Anfrage bei der zuständigen Wasserschutzpolizeistation in Deutschland wird bestätigt, dass bei jeweiligen Streifen auf dem Wasser auch Schweizer Polizisten dabei sind.


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