Holzkraftwerk: Baubewilligung soll nicht verfallen
13.06.2014 Aargau, Unteres Fricktal, Gewerbe, Brennpunkt, Kaiseraugst, WirtschaftEs erscheint paradox: Die Industriellen Werke Basel (IWB) möchten mit dem Bau des geplanten Holzheizkraftwerks in Kaiseraugst beginnen, obwohl das Unternehmen noch nicht entschieden hat, ob das Projekt überhaupt realisiert wird. Der Grund ist einfach: Im September verfällt die Baubewilligung, die 2012 erteilt wurde. Die Bewilligung ist zwei Jahre gültig, eine Verlängerung laut kantonalem Baugesetz ausgeschlossen. Mit dem vorgezogenen Baubeginn wollen die IWB und die Kaiseraugster Ortsbürgergemeinde, welcher das Land gehört, den Verfall der Bewilligung verhindern. Dazu haben sie einen Vertrag ausgearbeitet, über den die Kaiseraugster Ortsbürger an ihrer Gemeindeversammlung vom 26. Juni entscheiden können.
«Mit dem Vertrag soll im Wesentlichen der Baubeginn geregelt werden. Andererseits soll sichergestellt werden, dass die IWB den bei Baubeginn angetroffenen Zustand wieder herstellen, falls die Förderanlage nicht gebaut beziehungsweise nicht beansprucht wird», hält der Gemeinderat fest. Auf eine Entschädigung der Ortsbürgergemeinde will man verzichten. Die IWB haften aber für Schäden und müssen den allfälligen Rückbau auf ihre Kosten vornehmen.
«Dem Gemeinderat und der Ortsbürgerkommission ist bewusst, dass der Baubeginn einzig dafür da ist, dass die Baubewilligung vom 10. September 2012 für ein Holzheizkraftwerk nicht verfällt», schreibt der Gemeinderat in der Botschaft zur Ortsbürgergemeindeversammlung. Aus energiepolitischer Sicht sei die Realisierung des Holzheizkraftwerks für Kaiseraugst ein Gewinn. «Aber auch aus Sicht der Ortsbürgergemeinde ist die Realisierung einer weiteren Baute auf dem Baurechtsgrundstück von wirtschaftlichem Nutzen», betont der Gemeinderat.
Die IWB haben das Projekt im vergangenen Jahr von der Axpo übernommen. Derzeit prüfen sie die Machbarkeit. «Die weiteren Schritte hängen davon ab, was die Ortsbürgergemeindeversammlung entscheiden wird. Eine detaillierte Bauplanung würden wir erst in Angriff nehmen, wenn die Versammlung dem Vertrag zustimmt», teilt das Unternehmen auf Anfrage der NFZ mit.
Das ursprüngliche Projekt sieht vor, dass die Holzaufbereitung auf dem Areal der Rewag AG vorgenommen wird und das Holz mittels eines Förderbandes auf das Areal der Provimi Kliba AG gelangt. Die IWB prüfen derzeit aber auch eine Projektänderung, welche das gesamte Holzheizkraftwerk auf dem Baurechtsgrundstück der Provimi Kliba AG vorsieht. So oder so: Die Ortsbürger haben ein wichtiges Wort mitzureden – nicht nur was den Baubeginn betrifft. Sie müssen später auch über eine Änderung des Baurechtsvertrags entscheiden. Würden sie die Zustimmung verweigern, so wäre die Realisierung des Holzheizkraftwerks nicht möglich.