Die Gemeinden Magden und Olsberg legen ihre Steuerämter per 1. Januar 2026 zusammen. Standort des Steueramtes Magden- Olsberg wird das Gemeindehaus in Magden sein, dies teilen die beiden Gemeinden mit. Im Kanton Aargau führt jede Einwohnergemeinde ein eigenes Gemeindesteueramt. Es steht ...
Die Gemeinden Magden und Olsberg legen ihre Steuerämter per 1. Januar 2026 zusammen. Standort des Steueramtes Magden- Olsberg wird das Gemeindehaus in Magden sein, dies teilen die beiden Gemeinden mit. Im Kanton Aargau führt jede Einwohnergemeinde ein eigenes Gemeindesteueramt. Es steht den Gemeinden frei, Ressourcen zu bündeln sowie Vereinbarungen über die gemeinsame Erfüllung der gesetzlich verankerten Aufgaben zu treffen. So haben die Gemeinderäte Magden und Olsberg vereinbart, ein gemeinsames Steueramt zu führen, um das Synergiepotenzial in den Bereichen Personal und Infrastruktur optimal zu nutzen. Entsprechend ist die Kooperation auch als Massnahme gegen den akuten Fachkräf temangel zu verstehen.
Derzeit wird im kantonalen Durchschnitt pro 1200 Steuerpflichtige mit einem 100-Prozent-Pensum gerechnet. «Aufgrund verbesserter Softwarelösungen sowie teilautomatisierten Prozessen ist inskünf tig mit einem Ef fizienzanstieg zu rechnen. Infolgedessen freut sich der Gemeinderat, dass der zusätzliche Arbeitsanfall mit den bestehenden Mitarbeitenden und in den bisherigen Büroräumlichkeiten bewältigt werden kann», heisst es in einer Medienmitteilung.
Der Gemeinderat Magden ist für die Organisation, den Betrieb des Steueramtes Magden - Olsberg sowie die Anstellung, Besoldung und die Aus- / Weiterbildung des Personals zuständig. Das Steueramt Magden-Olsberg mit Sitz in Magden bereitet per 1. Januar 2026 die Veranlagungen beider Gemeinden vor, errechnet die Steuerbeträge und eröffnet die Veranlagungsverfügungen und Einspracheentscheide. Es führt das Protokoll der Veranlagungsbehörde beider Gemeinden, die Steuerregister und die notwendigen Kontrollen. Weiterhin werden die Einwohnergemeinden Magden und Olsberg, zur Beur teilung der Steuerpflicht und zur Veranlagung der Einkommens-, Vermögens- und Grundstückgewinnsteuer ihrer Gemeinden, eine eigene Steuerkommission wählen. Für die Dienstleistungen bezahlt die Einwohnergemeinde Olsberg der Einwohnergemeinde Magden eine pauschale Entschädigung pro steuerpflichtige Person. (mgt/nfz)