Springmesser sind in der Schweiz nicht erlaubt. Seit Ende Oktober 2024 gilt das auch in Deutschland. Es gibt vorerst eine Amnestieregelung.
Valentin Zumsteg
Messer gehören zur Schweiz, man denke nur an das Schweizer Taschenmesser, das weltweit ein Verkaufsschlager ist. ...
Springmesser sind in der Schweiz nicht erlaubt. Seit Ende Oktober 2024 gilt das auch in Deutschland. Es gibt vorerst eine Amnestieregelung.
Valentin Zumsteg
Messer gehören zur Schweiz, man denke nur an das Schweizer Taschenmesser, das weltweit ein Verkaufsschlager ist. Verboten sind in der Eidgenossenschaft aber seit längerem sogenannte Springmesser, die einhändig bedient werden können. Das Gleiche gilt nun auch ennet der Grenze in Deutschland. Wie der Landkreis Lörrach informiert, sind seit dem 31. Oktober 2024 sogenannte Springmesser – also Messer, deren Klingen per Knopf- oder Hebeldruck ausgefahren werden können – in Deutschland grundsätzlich verboten. «Ausnahmen für das Verbot gelten ausschliesslich für Personen mit einem sogenannten berechtigten Interesse, beispielsweise wenn eine Nutzung im Zusammenhang mit der Berufsausübung notwendig ist», heisst es in einer Medienmitteilung der Stadt Badisch Rheinfelden.
Messer können abgegeben werden
Nicht vom generellen Verbot betroffen, sind Messer, deren Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt, wenn die Klinge maximal 8,5 Zentimeter lang und nicht zweiseitig geschliffen ist. «Auch der Umgang mit diesen Messern muss allerdings im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgen oder es muss ein berechtigtes Interesse bestehen, das eine einhändige Nutzung erforderlich macht.» Mit dieser Änderung des Waffengesetzes drohen bei unerlaubtem Besitz Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren, wie es weiter heisst.
Für alle, die im Landkreis Lörrach noch im Besitz eines illegalen Springmessers sind, gilt eine zeitlich begrenzte Amnestieregelung. Das bedeutet, dass bis zum 1. Oktober 2025 Springmesser straffrei und anonym bei den Waffenbehörden im Landkreis abgegeben werden können. In Badisch Rheinfelden beispielsweise immer mittwochs von 9 bis 12 Uhr bei der Stadtverwaltung. Die Verwaltung liefert einen wichtigen Hinweis dazu: «Transportieren Sie das Messer bitte in einem verschlossenen Behältnis, sodass es nicht zugriffsbereit ist.»