Mord wird unverjährbar
02.04.2026 Aargau, FricktalBericht aus dem Nationalrat aus Bundesbern
Christoph Riner, Nationalrat SVP, Zeihen
Die Frühlingssession 2026, die vom 2. bis 20. März stattfand, stand erneut im Zeichen intensiver Debatten und richtungsweisender Beschlüsse, die sowohl die innere Sicherheit, die ...
Bericht aus dem Nationalrat aus Bundesbern
Christoph Riner, Nationalrat SVP, Zeihen
Die Frühlingssession 2026, die vom 2. bis 20. März stattfand, stand erneut im Zeichen intensiver Debatten und richtungsweisender Beschlüsse, die sowohl die innere Sicherheit, die öffentliche Verwaltung als auch die nationale Infrastruktur betreffen. In beiden Räten wurde ein Vorstoss der SVP angenommen, der die Strafbehörden verpf lichtet, künftig die Nationalität von Tätern in Polizeimeldungen auszuweisen. Damit wird eine einheitliche Kommunikationsregel für die Polizei geschaffen, die auf mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Berichterstattung abzielt. Die klare Linie soll helfen, Vertrauen in die Strafverfolgung zu stärken und die öffentliche Diskussion über Kriminalität faktenbasiert zu führen.
Ein weiteres zentrales Thema war die Reform des Gesundheitswesens in Bezug auf Notfallstationen. Der Nationalrat beschloss, dass künftig Patienten, die die Notaufnahme eines Spitals aufsuchen, einen Selbstbehalt von 50 Franken zahlen müssen, sofern der jeweilige Kanton dies vorsieht. Ziel ist es, die zunehmende Überlastung der Notfallstationen zu reduzieren, da viele Menschen auch bei leichten Beschwerden direkt in die Spitäler gehen. Von dieser Regelung ausgenommen sind echte Notfälle, wodurch sichergestellt wird, dass die medizinische Versorgung bei akuten Gefährdungen nicht eingeschränkt wird. Parallel dazu wurde ein deutlich abgeschwächtes Entlastungspaket für die Bundesfinanzen verabschiedet.
Auch die Sicherheit im öffentlichen Verkehr war Thema. Ein Vorstoss, der einen nationalen Plan zur Erhöhung der Sicherheit in Zügen verlangt und entsprechende Gesetzesänderungen anstrebt, wurde an den Bundesrat überwiesen.
Ein Anliegen betrifft die Strasseninfrastruktur. Um die Kapazität der Nationalstrassen zu verbessern, aber auch die von Schleichverkehr geplagten Dörfer zu entlasten, hat der Tessiner SVP-Ständerat Marco Chiesa einen Vorstoss eingebracht, der eine Durchfahrtsabgabe für den reinen Transitverkehr, von Grenze zu Grenze ohne Aufenthalt oder Übernachtung in der Schweiz, vorsieht. Die Einnahmen aus dieser Abgabe sollen zweckgebunden in den Nationalen Strassenfonds, NAF, fliessen, um Engpässe zu mindern und die Infrastruktur langfristig zu stärken. Hier darf man gespannt sein, wie die EU auf diese Forderung aus dem Schweizer Parlament reagieren wird.
Auf freiwilliger Basis können ehemalige Armeeangehörige künftig weiter ihren Beitrag in der Armee leisten, um das wertvolle Fachwissen gut ausgebildeter Personen im Verteidigungswesen zu erhalten. Damit soll die strategische Kompetenz der Armee auch über die aktive Dienstzeit hinaus gesichert werden.
Schliesslich wurde erneut intensiv über die Frage debattiert, ob Mord zu den unverjährbaren Verbrechen zählen soll. Nach langen Diskussionen in beiden Kammern wurde beschlossen, dass Mord künftig tatsächlich unverjährbar ist. Die Entscheidung fiel im Nationalrat mit 109 zu 73 Stimmen bei 9 Enthaltungen. Moderne DNA-Analysen lassen es heute zu, auch nach langer Zeit schwere Verbrechen aufzuklären und Täter zur Verantwortung zu ziehen.
KOMMENTAR
Opferschutz statt Täterschutz
Die Unverjährbarkeit von Mord ist ein richtiger und notwendiger Schritt. Wer einem Menschen das Leben nimmt, darf sich nicht darauf verlassen können, dass die Zeit seine Tat relativiert. Für die Opfer gibt es keine zweite Chance. Für ihre Angehörigen beginnt oft ein lebenslanger Schmerz. Gerade ihnen schuldet der Rechtsstaat, dass Gerechtigkeit nicht an einer Frist scheitert. Moderne DNA-Analysen zeigen zudem, dass auch nach vielen Jahren noch Aufklärung möglich ist. Umso wichtiger ist es, dass solche Verbrechen konsequent verfolgt werden können.
Umso mehr hat mich in der Debatte sehr nachdenklich gestimmt, wie von gewissen Votanten die Bedürfnisse von Tätern immer wieder in den Vordergrund gestellt wurden. Im Zentrum müssen jene stehen, die das Unrecht erlitten haben: die Opfer und ihre Familien. Opferschutz statt Täterschutz, für mehr Gerechtigkeit, damit die Opfer nicht vergessen werden.
CHRISTOPH RINER, ZEIHEN

