Der Trend Richtung Bezahlung mit Twint oder Karte hält an. Die digitale Bezahlung nimmt auch im öffentlichen Fahrgastverkehr immer mehr zu. Bargeldzahlung soll trotzdem weiterhin möglich sein, sagen Mitte-Grossrat Daniele Mezzi und SVP-Ratskollegin Nicole Burger.
...
Der Trend Richtung Bezahlung mit Twint oder Karte hält an. Die digitale Bezahlung nimmt auch im öffentlichen Fahrgastverkehr immer mehr zu. Bargeldzahlung soll trotzdem weiterhin möglich sein, sagen Mitte-Grossrat Daniele Mezzi und SVP-Ratskollegin Nicole Burger.
Susanne Hörth
Durch die zunehmende Umstellung auf bargeldlose Zahlungssysteme wie Twint oder Karten im öffentlichen Fahrgastverkehr befürchtet der Laufenburger Mitte-Grossrat Daniele Mezzi eine massive Einschränkung der Entscheidungsfreiheit der Fahrgäste. Er hat deshalb zusammen mit SVP-Grossrätin Nicole Burger eine Motion beim Regierungsrat eingereicht. Dieser wird beauftragt, das Gesetz über den öffentlichen Verkehr so anzupassen, dass Verkehrsanbieter im Kanton Aargau verpflichtet werden, von ihren Fahrgästen Zahlungen mit Bargeld zu akzeptieren.
Mezzi begründet seinen Vorstoss insbesondere damit, dass ältere Menschen, Kinder und Teenager oft nicht in der Lage seien, die digitalen Systeme zu nutzen. Viele Senioren, aber auch Jugendliche würden über keine Smartphones mit Twint-Funktion verfügen. Zudem sei nicht jeder mit einer Kreditkarte ausgestattet. Im Vorstoss wird dazu festgehalten: «Wie den Motionären zugetragen worden ist, sind viele Aargauer Jugendliche nicht mehr in der Lage, ein Billett für den Bus zu lösen – obwohl sie Bargeld dabeihaben.» Das gleiche dürfte auch für viele Senioren gelten.
Gefahr von digitaler Überwachung
Eine Einschränkung von Bargeldzahlungen schaffe Barrieren, die gewisse Menschengruppen faktisch vom Leben ausschliessen. Zu bedenken geben die beiden Grossratsmitglieder ebenfalls, dass Kartenzahlungen von Strom, Netzen und Terminals abhängig seien. «Eine Pflicht zur Bargeldannahme schützt die Freiheit der Menschen vor staatlicher oder privater Kontrolle und gewährleistet echte Entscheidungsfreiheit im Alltag. Bargeld als verfassungsrechtlich verankerter Backup sichert Unabhängigkeit, Resilienz und Freiheit», sind die Motionäre überzeugt.
Vorstoss für Bargeldzahlungen in Gastrobetrieben
Bereits im November des vergangenen Jahres hatten die beiden Aargauer Grossräte Daniele Mezzi und Nicole Burger einen ähnlich gelagerten Vorstoss beim Regierungsrat eingereicht. Sie forderten damals, eine Änderung des Gastrogesetzes dahingehend zu prüfen, dass in Restaurants Bargeldzahlungen auch weiterhin akzeptiert werden müssen. Im Februar dieses Jahres hatte der Regierungsrat ablehnend auf die Motion reagiert. Unter anderem wurde auch auf die Wirtschaftsfreiheit der Gastrobetreiberinnen und -betreiber verwiesen. Eine Annahmepf licht von Bargeld sei eine unnötige Regulierung.