Grossratskommission befürwortet 61,3 Millionen Franken
05.03.2024 Stein, SchuleMittelschule in Stein: Verpflichtungskredit für Übergangslösung und Projektierung
Für die neue Kantonsschule in Stein beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat einen Verpflichtungskredit von 61,575 Millionen Franken. Unter Berücksichtigung einer beantragten ...
Mittelschule in Stein: Verpflichtungskredit für Übergangslösung und Projektierung
Für die neue Kantonsschule in Stein beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat einen Verpflichtungskredit von 61,575 Millionen Franken. Unter Berücksichtigung einer beantragten Kürzung von 250 000 Franken für Anmietungen im Rahmen der Übergangslösung stimmte die Grossratskommission dem Kredit zu.
Die Errichtung einer neuen Kantonsschule im Fricktal wurde im Jahr 2019 dem Grossen Rat mit dem Planungsbericht «Aargauer Mittelschulen: Entw ick lungsstrateg ie 2045» unterbreitet. Der Grosse Rat fällte am 9. November 2021 den Entscheid für den Standort Stein. Für den Neubau der Kantonsschule wurde ein Architekturwettbewerb mit Präqualifikationen durchgeführt. Für die Übergangslösung – Anmietungen und Kauf eines Modulbaus – sowie für die Projektierung des Neubaus beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat einen Verpf lichtungskredit von 61,575 Millionen Franken. Während die Übergangslösung 22 Abteilungen umfasst, soll der Neubau Schulraum für 44 Abteilungen aufweisen.
Antrag auf Teilrückweisung abgelehnt
Als Fachkommission erstellte die Kommission für Bildung, Kultur und Sport (BKS) einen Mitbericht zuhanden der federführenden Kommission für Allgemeine Verwaltung (AVW) und verlangte in einem Minderheitsantrag eine Teilrückweisung. Das Raumprogramm sei auf 200 Quadratmeter Hauptnutzfläche pro Abteilung zu reduzieren. Zudem soll eine Totalunternehmer-Ausschreibung durchgeführt werden. Der Minderheitsantrag verlangt daher, den Verpflichtungskredit um 19,53 Millionen Franken zu kürzen. Das Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) zeigte an der Kommissionssitzung AVW auf, dass sich das Bauvorhaben durch eine Teilrückweisung deutlich verzögern würde. Zudem wurde vom Departement BKS und der Abteilung Immobilien Aargau aufgezeigt, dass dadurch keine wesentlichen Kosten eingespart werden könnten. Auch in der Kommission AVW fand der Minderheitsantrag der Kommission BKS keine Mehrheit.
Übergangslösung
Die Mitglieder der Kommissionen BKS und AVW bemängeln, dass für die Kantonsschule Stein Provisorien für 26,2 Millionen Franken erforderlich werden, obwohl der Standort seit Jahrzehnten als möglicher Mittelschulstandort im Schulgesetz festgeschrieben ist. Zudem haben die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft schon lange angekündigt, ab Schuljahr 2025 keine neuen Schülerinnen und Schüler aus dem Fricktal mehr zu unterrichten. Die geplante Übergangslösung in Stein wird gesamthaft aber als sinnvoll erachtet. Die vorberatende Kommission BKS stellte einen Antrag, bei der Übergangslösung auf die Photovoltaikanlage zu verzichten. Dadurch würden sich die Kosten um 250 000 Franken reduzieren. Die Kommission AVW lehnte diesen Antrag ab. Hingegen wurde durch das Departement BKS aufgrund eines Abklärungsauftrags aus der Kommission BKS aufgezeigt, dass der Aufwand für befristete Mieten günstiger ausfallen wird, als in der Botschaft dargelegt wurde. Ein Antrag der Kommission AVW, den Verpf lichtungskredit gesamthaft um 250 000 Franken zu kürzen, wurde demzufolge einstimmig gutgeheissen.
Neubau
Die approximativen Gesamtkosten für den Neubau der Kantonsschule Stein erscheinen sehr hoch. Aktuell wird erst der Projektierungskredit gesprochen. Trotzdem wurde dem Regierungsrat nahegelegt, zwingend auf die Kosten zu achten und nachhaltige relevante Einsparungsmöglichkeiten zu prüfen.
Der Ausführungskredit soll dem Grossen Rat im 1. Quartal 2026 unterbreitet werden.
Verpflichtungskredit genehmigt
Wie aus ihrer Beratung hervorgegangen, stimmte die vorberatende Kommission BKS dem Antrag in einer Konsultativabstimmung mehrheitlich zu. In der Kommission AVW erfolgte die Zustimmung zum Verpf lichtungskredit von gesamthaft 61,325 Millionen Franken – unter Berücksichtigung der beantragten Kürzung von 250 000 Franken für Anmietungen im Rahmen der Übergangslösung – beinahe einstimmig. Das Geschäft wird voraussichtlich im März 2024 im Grossen Rat behandelt. (mgt)