Was das Baugesuch so besonders und damit komplex macht
Die Gemeinde Möhlin bestätigt, dass rund eine Woche nach Baugesuchsauflage die ersten Einsprachen gegen die geplante Betonskulptur vorliegen.
Ronny Wittenwiler
Erst seit rund einer Woche liegt das  ...
 												
			Was das Baugesuch so besonders und damit komplex macht
Die Gemeinde Möhlin bestätigt, dass rund eine Woche nach Baugesuchsauflage die ersten Einsprachen gegen die geplante Betonskulptur vorliegen.
Ronny Wittenwiler
Erst seit rund einer Woche liegt das Baugesuch für die Kunstinstallation beim Strassenkreisel Möhlin/Rheinfelden auf. Roger Winter, Abteilungsleiter Bau- und Umwelt der Gemeinde Möhlin, teilt auf Anfrage der NFZ mit: «Es ist nicht die grosse Menge, aber vereinzelte Einsprachen gegen das Projekt sind eingegangen.» Zu den konkreten Inhalten der Einwendungen kann die Gemeinde vorerst keine Angaben machen. Man verweist diesbezüglich auf das laufende Baugesuchsverfahren. «Eine solche Prüfung inhaltlicher Natur findet erst nach Ablauf der Auflagefrist statt, das ist jeweils üblich», sagt Winter.
Die Sache mit den Einsprachen
Dass es nun also tatsächlich zu Einwendungen gegen die rund sechzig Tonnen schwere und sieben Meter hohe Beton-Installation kommt, ist keine Überraschung – zumindest nicht gemessen anhand der Flut von negativen Reaktionen in den Leserbriefen und Kommentarspalten, wie sie diese Zeitung regelmässig erreichen. Doch steht die Frage im Raum: Auf welche Einwendungen kann rechtlich überhaupt eingegangenen werden – und auf welche eben nicht? Die Prüfung einer allfälligen Legitimation von privaten Einwendungen, wie sie nun der Gemeinde Möhlin obliegt, scheint im vorliegenden Fall komplexer als sonst. «Es geht hier weniger um eine nachbarschaftsrechtliche Thematik, wie das sonst der Fall ist», sagt Winter. Um das zu veranschaulichen, ein einfaches Beispiel: Niemand, der drei Kilometer von einem geplanten Gartenhäuschen entfernt wohnt, wird auch nur ansatzweise damit rechnen können, dass auf seine Einsprache eingegangen würde. «Wir haben es hier aber mit einer Strasse zu tun, die dem Kanton gehört und auf Gemeindebann liegt.» Es gelte abzuwägen, inwieweit dieser Umstand auf die Allgemeinheit einwirkt oder nicht.
So geht es weiter
Das Baugesuch liegt noch bis und mit 17. November auf. Sämtliche Einwendungen, die einer Prüfung auf Legitimation standhalten, werden anschliessend der Bauherrin – in diesem Fall die Schweizer Salinen – zur Stellungnahme zugestellt. Und solche, auf die nicht eingetreten wird? Roger Winter erklärt: «Im Grundsatz hat der Bauherr oder die Bauherrin das Recht auf Einsicht in alle Einwendungen, unabhängig davon, ob darauf eingegangen wird oder nicht.» Es könnte den Schweizer Salinen vielleicht helfen, einen zusätzlichen Eindruck zu bekommen, wie gut ihr Geschenk an die Bevölkerung bei eben dieser Bevölkerung ankommt. Ob sich die Salinen darauf einlassen, ist eine andere Frage.