«Die Kritik an der Individualbesteuerung ist zu respektieren»
01.04.2026 Brennpunkt, FricktalDer Kanton Aargau soll aufzeigen, wie er eine allfällige steuerliche Benachteiligung bei der Einführung der Individualbesteuerung minimieren kann. Dies wird in einem Postulat mit Fricktaler Beteiligung verlangt.
Valentin Zumsteg
Am 8. März hat die Mehrheit der ...
Der Kanton Aargau soll aufzeigen, wie er eine allfällige steuerliche Benachteiligung bei der Einführung der Individualbesteuerung minimieren kann. Dies wird in einem Postulat mit Fricktaler Beteiligung verlangt.
Valentin Zumsteg
Am 8. März hat die Mehrheit der Schweizer Stimmbevölkerung die Individualbesteuerung mit einem Ja-Anteil von gut 54 Prozent gutgeheissen. Im Kanton Aargau gab es ein knappes Nein (50,9 Prozent). «Die von der Mehrheit der Aargauer Stimmbevölkerung und der Aargauer Legislative manifestierte Kritik an der Individualbesteuerung ist zu respektieren, zu analysieren und im Rahmen des nun folgenden, langwierigen und umfassenden Gesetzgebungsprozess aus demokratischen Gründen zwingend zu berücksichtigen», heisst es jetzt in einem Postulat, dass die Fraktionen von Die Mitte und der SVP vergangene Woche im Grossen Rat eingereicht haben. Sprecher ist der Fricktaler Mitte-Grossrat Alfons P. Kaufmann aus Wallbach.
«Neue Familienstrafe»
Mit diesem Postulat wird der Regierungsrat beauftragt, in einem Bericht aufzuzeigen, welche rechtlichen Möglichkeiten dem Kanton Aargau zur Verfügung stehen, allfällige steuerliche Benachteiligungen – insbesondere von Paaren mit ungleichem Einkommen – zu minimieren. Die Mitte und SVP sprechen in diesem Zusammenhang von einer «neuen Familienstrafe». Der Kanton solle prüfen, wie und in welchen Fällen diese gemindert werden kann. «Eine gänzliche Vermeidung derselben wird wahrscheinlich nicht oder nur sehr schwer möglich sein», schreiben Alfons P. Kaufmann und seine Mitstreiter.
Die Einführung der Individualbesteuerung verpflichte den Kanton Aargau, das aktuelle Steuersystem komplett umzubauen und eine nicht unerhebliche Zahl an Gesetzen ebenfalls zu überarbeiten und anzupassen. «Ein Projekt, das die Verwaltung und die Legislative noch mindestens sechs Jahre beschäftigen wird.» Es sei darum dringend angezeigt, die Umsetzung vorausschauend und mit Bedacht anzugehen, damit sowohl die einzelnen Gesetze wie auch das «Gesamtregelwerk» in der Bevölkerung und im Parlament eine Mehrheit finden können. «Dies ist nicht möglich, wenn das Nein der Aargauer Stimmbevölkerung nicht vorab ausgewertet wird, um Lösungen zu finden, die die demokratisch geäusserten Anliegen, Befürchtungen und Erwartungen aufnehmen.»
FDP: «Innert kürzester Zeit möglich»
Die Fraktionen der SVP und der Mitte erwarten, dass die Umsetzung mindestens sechs Jahre dauern wird. Die FDP wünscht sich hingegen, dass es möglichst schnell vorwärts geht. «Endlich ist die Heiratsstrafe abgeschafft und in der Ehe wird es keine steuerlichen Anhängsel mehr geben. Gleiche Steuern für gleichen Lohn: Das hat das Schweizer Stimmvolk beschlossen», heisst es in einem Postulat der Freisinnigen, das ebenfalls vergangene Woche im Kantonsparlament eingereicht worden ist. Der Regierungsrat wird damit beauftragt, Varianten aufzuzeigen, wie im Kanton Aargau der Wechsel zur Individualbesteuerung zügig umgesetzt werden kann. Die Freisinnigen sind überzeugt, dass eine Realisierung «innert kürzester Zeit möglich ist». Die Abschaffung der sogenannten Heiratsstrafe schaffe nicht nur mehr steuerliche Fairness, sondern eröffne auch die Chance, bestehende kantonale Steuersysteme umfassend zu modernisieren.
Der anstehende Systemwechsel dürfte im Grossen Rat also noch viel zu diskutieren geben – diese beiden Postulate zeigen es bereits.

