Das Technologiezentrum Laufenburg (TZL) soll 2029 den Betrieb aufnehmen. Damit es ans Stromnetz angeschlossen werden kann, muss auf Kaister Gebiet noch ein Unterwerk gebaut werden. Dafür braucht es die Zustimmung von mehreren Seiten.
Susanne Hörth
In Sachen Dimensionen dürfte ...
Das Technologiezentrum Laufenburg (TZL) soll 2029 den Betrieb aufnehmen. Damit es ans Stromnetz angeschlossen werden kann, muss auf Kaister Gebiet noch ein Unterwerk gebaut werden. Dafür braucht es die Zustimmung von mehreren Seiten.
Susanne Hörth
In Sachen Dimensionen dürfte das Technologiezentrum der FlexBase so manche Hitliste anführen. Während aus der gigantischen Baugrube zurzeit das KI-Rechenzentrum emporwächst und später noch mit einem riesigen Redox-Flow-Batteriespeicher ergänzt wird, sind parallel dazu weitere grosse Herausforderungen zu meistern. Eine davon ist das Unterwerk, das auf Kaister Gemeindebann erst noch gebaut werden muss. Es ist nötig, damit nach der geplanten Fertigstellung des TZL die Leistung des Batteriespeichers ins Stromnetz eingespeist werden kann. Die betroffenen Parzellen gehören der Swissgrid AG sowie einer Privatperson. Wie FlexBase früher bereits erklärte, will das Unternehmen dieses Land noch erwerben. Dafür braucht es aber zuerst eine Umzonung.
«Die Umsetzung des Unterwerks ist in der Verantwortung der Flex-Base und damit auch die entsprechende Kostentragung», erklärt hierzu Manuel Corpataux, Gemeindeschreiber von Kaisten. Gemeindeammann Oliver Brem spricht beim Vorhaben «Unterwerk Kaisten» von zwei «Schienen». Einerseits geht es um den Flächenbedarf aus dem regionalen Siedlungsgebietstopf, andererseits um die Teilzonenplanänderung. «Für die Umzonung wird Bauland benötigt.» Dafür hat der Kaister Gemeinderat beim Planungsverband Fricktal einen Flächenbedarf von 0,79 Hektaren beantragt. Der Vorstand von Fricktal Regio habe der Entnahme an seiner Sitzung im August zugestimmt, sagt Brem. Die Vernehmlassung bei den Gemeinden habe über den Sommer stattgefunden. «Da sieht es nach Zustimmung aus.»
Vorprüfung beim Kanton
Die zweite «Schiene» betrifft laut Oliver Brem die Teilzonenplanänderung. Sie ist für den raumplanerischen Aspekt nötig. Dafür ist beim Kanton eine sogenannte Vorprüfung erforderlich, führt er aus. «Diese Unterlagen wurden aktuell beim Kanton eingereicht.» Eine Voraussetzung ist die regionale Zustimmung zum Flächenbedarf durch den Regionalplanungsverband Fricktal Regio. «Erst wenn das Resultat der Vorprüfung positiv ist beziehungsweise der Kanton zustimmt, kann die Vorlage ‹Teilzonenplanänderung Unterwerk Kaisten› den Kaister Stimmberechtigten als Antrag an der Gemeindeversammlung vorgelegt werden», betont Oliver Brem. Vom Zeitplan her hält er diese Abstimmung an der Sommergemeindeversammlung 2027 für möglich.