Feuerwerkverbot im Aargau

  28.07.2022 Aargau, Tradition

Aufgrund der anhaltenden Hitze und Trockenheit verschärft der Regierungsrat das Feuerverbot. Wie dem Amtsblatt zu entnehmen ist, gilt dies ab sofort. «Wegen der anhaltenden Hitze und Trockenheit ist der Boden sowohl in Wäldern als auch Fluren und Siedlungsgebieten weiter abgetrocknet. Die Pegelstände der Fliessgewässer und Seen sinken weiter. Die lokalen Gewitter der letzten Tage haben zu keiner Entspannung geführt. In den nächsten ein bis zwei Wochen ist keine markante Veränderung dieser Situation absehbar.

Aufgrund der aktuellen Wetterlage sowie -prognose steigt das Risiko von Wald- und Flurbränden im Kantonsgebiet weiter an. Experten der Abteilung Wald (BVU), der Abteilung Landschaft und Gewässer (BVU), der Aargauischen Gebäudeversicherung und des KFS AG haben die Lage erneut beurteilt.» Daher ist neu auch das Abrennen von Feuerwerk im ganzen Kantonsgebiet bis auf Weiteres verboten. Auch das Feuern aller Art im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand 50 Meter) ist im gesamten Gebiet des Kantons Aargau verboten. Davon ausgenommen sind Gas- und Elektrogrill. Im Siedlungsgebiet und im Offenland ist Feuern in unbefestigten Feuerstellen verboten. Davon ausgenommen sind Feuer in befestigten Feuerstellen sowie Kohle-, Gas- und Elektrogrill. (nfz)


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