«Wir empfehlen, die Kündigung anzufechten»
08.04.2022 Brennpunkt, RheinfeldenIn den vergangenen Wochen haben die Bewohnerinnen und Bewohner des Rheinfelder Dianaparks die Kündigung erhalten. Die Mieterverbände helfen den Betroffenen bei der Anfechtung der Kündigung.
Valentin Zumsteg
«Wenn die Helvetia-Versicherung als Eigentümerin des Dianaparks in den vergangenen Jahrzehnten der Pf licht zum ordnungsgemässen Unterhalt der Wohnungen nachgekommen wäre, dann bräuchte es heute gar nicht eine solch grosse Sanierung», erklärt Sarah Spielmann. Sie ist Geschäftsführerin des Mieterverbands Aargau.
Kein Verständnis
Die Helvetia-Versicherung will die Rheinfelder Überbauung mit zehn Mehrfamilien- und Hochhäusern sowie 242 Wohnungen in den kommenden Jahren umfassend sanieren. Gleichzeitig soll die Zahl der Wohneinheiten auf 300 erhöht werden. Die heutigen Bewohnerinnen und Bewohner können nicht bleiben, im März sind die entsprechenden Kündigungen verschickt worden (die NFZ berichtete). Ausziehen müssen die Mieter gestaffelt ab März 2023. Aufgrund der Eingriffstiefe sei es nicht möglich, dass die Mieter während der Bauzeit in den Wohnungen verbleiben, macht die Eigentümerin geltend.
Sarah Spielmann hat kein Verständnis für das Vorgehen der Helvetia-Versicherung. «Wir sind der Meinung, dass die Sanierung ohne Kündigungen möglich sein muss. Wir verurteilen, dass die Bewohner wegen der Sanierung die Kündigung erhalten haben.» Viele Mieterinnen und Mieter seien älter und wohnten schon lange im Dianapark. «Andere sind im Hinblick auf die Bedürfnisse im Alter in den Dianapark eingezogen», so Spielmann. Sie empfiehlt allen Mieterinnen und Mietern, dass sie die Kündigung anfechten.
Bislang keine Einwendungen gegen Baugesuch
Die Aargauer und Baselbieter Mieterverbände, die Mitglieder im Dianapark haben, unterstützen die Betroffenen dabei. Wird die Kündigung angefochten, kommt es zu einem Verfahren vor der Schlichtungsstelle. Wenn dort keine Einigung erzielt wird, erhält der Mieter eine Klagebewilligung und kann die Sache ans Bezirksgericht ziehen.
Das Baugesuch für die Gesamtsanierung im Dianapark liegt noch bis am 12. April öffentlich auf. Gemäss Stadtschreiber Roger Erdin sind bislang keine Einwendungen eingegangen. Die Mieterverbände werden keine Einsprachen gegen das Baugesuch einreichen, wie Sarah Spielmann erklärt: «Beim Baugesuch geht es primär um baurechtliche Vorgaben. Unsere Kernkompetenz ist aber das Mietrecht. Deshalb können wir die Mieterinnen und Mieter auch gut bei der Anfechtung der Kündigung unterstützen.»