Der «Gemeindeammann» könnte zum Auslaufmodell werden
15.03.2022 Aargau, MagdenRegierungsrat nimmt Motion von Grossrätin Carole Binder-Meury entgegen
Im Aargau soll es künftig Gemeindepräsident oder -präsidentin statt Gemeindeammann heissen – das verlangt die Magdener SP-Grossrätin Carole Binder-Meury. Der Regierungsrat ist offen für die Änderung.
Valentin Zumsteg
In vielen Aargauer und Fricktaler Gemeinden heisst es heute Gemeindeammann oder Vizeammann, selbst wenn das Amt von einer Frau bekleidet wird. Es ist dann von der Frau Gemeindeammann oder der Frau Vizeammann die Rede. Das stört die SP-Grossrätin Carole Binder-Meury aus Magden. Zusammen mit zahlreichen Mitstreiterinnen hat sie im Dezember 2021 eine Motion im Kantonsparlament eingereicht, die eine Änderung verlangt. «Die sehr holprigen und unmöglichen Bezeichnungen gehören auch im Kanton Aargau in die Geschichtsbücher und nicht mehr in den Alltag», halten die Frauen fest (die NFZ berichtete).
«Es spricht nichts dagegen»
Der Regierungsrat hat Verständnis für diese Forderung und zeigt sich offen, wie aus der nun vorliegenden schriftlichen Antwort aus Aarau hervorgeht. «Was die Funktionsbezeichnungen Gemeindeammann und Vizeammann anbelangt, gibt es keine sachlich relevanten Gründe, die gegen die Ergänzung dieser historisch entstandenen Begriffe zugunsten von Gemeindepräsidentin/Gemeindepräsident und Vizepräsidentin/Vizepräsident als zeitgemässe Amtsbezeichnungen sprechen würden», schreibt der Regierungsrat. Der Wechsel würde namentlich auch der Verbesserung der sprachlichen Gleichbehandlung der beiden Geschlechter dienen. In der überwiegenden Zahl der deutschsprachigen Kantone habe sich mittlerweile diese Bezeichnung durchgesetzt. «Es spricht auch nichts dagegen, den neutralen Begriff des Gemeindepräsidiums in die Kantonsverfassung aufzunehmen», betont der Regierungsrat. Er ist deswegen bereit, die Motion entgegenzunehmen. Sinnvollerweise werde sie im Rahmen des geplanten Projekts einer Totalrevision des Gemeindegesetzes umgesetzt. Die Inkraftsetzung der zu ändernden Erlasse sei per 1. Januar 2026 geplant, auf den Beginn der neuen Amtsperiode hin. So lange braucht es wohl noch Geduld. «Ich bin zufrieden mit der Beantwortung und freue mich sehr über die Entgegennahme der Motion durch den Regierungsrat», erklärt Carole Binder auf Anfrage der NFZ. «Auch wenn es von mir aus durchaus schneller umgesetzt werden dürfte, kann ich den vom Regierungsrat vorgeschlagenen Zeitpunkt im Zusammenhang mit dem geplanten Projekt der Totalrevision des Gemeindegesetzes nachvollziehen.» Sie hofft, dass auch die Ratskolleginnen und Ratskollegen die Motion unterstützen.
Abgelehnt im Jahr 2010
Schon früher gab es ähnliche Bemühungen. Zuletzt hatte SP-Grossrat Markus Leimbacher Ende 2005 ein Postulat betreffend der Anpassung der Funktionsbezeichnungen der Gemeindebehörden eingereicht. Auch damals nahm der Regierungsrat den Vorstoss entgegen. In der zweiten Beratung des Grossen Rats im September 2010 wurde allerdings dem Antrag, die bisherigen Bezeichnungen «Gemeindeammann» und «Vizeammann» beizubehalten, mit 63 Ja gegen 58 Nein zugestimmt. Damit war der Änderungsantrag obsolet respektive abgelehnt. Vielleicht haben sich seither aber die Zeiten und die Meinungen etwas geändert.

