Videoüberwachung auf der Rheinfelder Brücke war illegal
17.02.2022 Brennpunkt, RheinfeldenAuswirkungen eines Urteils des Bezirksgerichts Baden
Das Fahrverbot für Autos auf der alten Rheinbrücke in Rheinfelden wird nicht mehr permanent mit einer Videokamera überwacht. Ursache ist ein Urteil zu einem Fall in Ennetbaden.
Valentin Zumsteg
Auf der alten Rheinfelder Rheinbrücke gilt ein Fahrverbot für Autos. Wer sich nicht daran hält und erwischt wird, kann mit einer Busse von 100 Franken bestraft werden. Während vieler Jahre hat die Regionalpolizei Unteres Fricktal die Einhaltung dieses Fahrverbots mit einer festinstallierten Kamera überwacht – und sehr viele Bussen ausgesprochen. Denn gerade in der Anfangszeit nach Inkrafttreten des Verbots wurden ortsunkundige Autofahrer vom Navigationssystem ihres Wagens noch über die alte, statt die neue Brücke in Rheinfelden gelotst.
Mittlerweile ist diese Kamera demontiert. Der Grund dafür ist ein Urteil des Bezirksgerichts Baden. Dort wehrte sich eine Autofahrerin im vergangenen Jahr gegen eine Busse, die sie wegen Missachtung eines Fahrverbots in Ennetbaden aufgebrummt bekam. Das Bezirksgericht Baden gab ihr Recht und sprach sie frei. Begründet wurde dies damit, dass für die Verkehrsüberwachungs-Kamera in Ennetbaden die rechtliche Grundlage fehle. Dieses Urteil hat Auswirkungen auf ähnliche Anlagen im ganzen Kanton – unter anderem auch in Rheinfelden. «Aufgrund des Urteils des Bezirksgerichts Baden und der darauf erfolgten Weisung des Vorstehers des Departements Volkswirtschaft und Inneres hat die Regionalpolizei die Überwachung von Fahrverboten mit Überwachungskameras bereits vor ein paar Monaten ausgesetzt», erklärt Stadtschreiber Roger Erdin auf Anfrage. Der Fall in Baden unterscheide sich jedoch von der Situation in Rheinfelden in einem wesentlichen Punkt: «Zur Überwachung des Fahrverbotes hat die Stadtpolizei Baden ein System eingesetzt, welches die Kontrollschilder von Fahrzeugen mittels einer Kamera erfasst und sie mit einer Datenbank der hinterlegten Kontrollschilder der Zufahrtsberechtigten automatisch abgleicht. Dies ist gemäss Rechtsprechung ein unzulässiger Eingriff in die Grundrechte. Bei der Regionalpolizei Unteres Fricktal kamen solche Systeme nie zum Einsatz», so Erdin.
Bussgeld gibt es nicht zurück
Trotzdem ist auch die Kamera, die in Rheinfelden verwendet wurde, nicht zulässig. Erdin erklärt dies so: «Im Rahmen des Urteils des Bezirksgerichts Baden wurde festgestellt, dass sowohl Ordnungsbussen-Verfahren als auch ordentliche Strafverfahren nur dann anwendbar sind, wenn ein Vertreter des zuständigen Organs – also ein Polizist – die Widerhandlung selbst festgestellt hat oder durch eine Überwachungsanlage festgestellt wird, welche die Anforderungen des Messgesetzes erfüllt – also zum Beispiel eine klassische Radaranlage.» Die von der Regionalpolizei Unteres Fricktal in der Vergangenheit verwendete Kamera erfüllt diese Voraussetzung jedoch nicht. Deswegen wurde die Kamera entfernt – der Kasten bleibt aber hängen. Die Polizei hofft auf eine präventive Wirkung. Erdin: «Wir rechnen nicht mit wesentlich mehr illegalen Fahrten. Ausserdem wird die Regionalpolizei weiterhin Kontrollen vornehmen. Allerdings werden diese aufwändiger, weil für die Kontrolle ein Polizist vor Ort sein muss.» Stellt sich noch eine wichtige Frage: Können die vielen Leute, die in den vergangenen Jahren gebüsst worden sind, das Geld zurückverlangen? «Nein, die Bussen müssen nicht zurückerstattet werden. Denn die damaligen Ordnungsbussen-Verfahren sind längst rechtskräftig», erklärt die stellvertretende Stadtschreiberin Christine Schibler dazu.

