Maskentragepflicht an den Aargauer Schulen ab der 5. Klasse

  30.08.2021 Aargau, Jugend, Schule

Der Aargauer Regierungsrat erachtet die vom Bundesrat in einer Konsultation bei den Kantonen vorgeschlagene Einführung einer national einheitlichen Zertifikatspflicht als zweckmässig. Angesichts der angespannten epidemiologischen Lage und der zunehmenden Überlastung in den Aargauer Spitälern braucht es rasch eine solche Regelung, um noch einschneidendere Massnahmen wie erneute Schliessungen oder einen weiteren Lockdown verhindern zu können.

 

Einführung der Maskentragpflicht in den Innenräumen der Aargauer Schulen per 1. September 2021
Seit Beginn des neuen Schuljahrs häufen sich generell bei Menschen unter 30 Jahren und entsprechend auch an den Aargauer Schulen die Covid-19-Infektionsfälle. Aufgrund dieser Entwicklung und den Schwierigkeiten beim repetitiven Testen und der Eruierung der positiven Einzelfälle hat der Regierungsrat als Sofortmassnahme ab Mittwoch, 1. September 2021, eine allgemeine Maskentragpflicht für die Schulen beschlossen. Sie gilt ab Mittwoch, 1. September 2021 in allen Schulgebäuden (inklusive Unterrichtsräume) für alle sich dort aufhaltenden Personen (Schülerinnen und Schüler bis und mit 4. Primarschulklasse sind davon ausgenommen). Gleichzeitig wird mit Hochdruck an der Verbesserung der Prozesse bei repetitiven Testen und dem Zusammenspiel mit dem Contact Tracing gearbeitet. Dringliches Ziel ist, dass die Nachtestungen zeitnah erfolgen können.

 

Quarantäneliste für Länder mit hohen Infektionszahlen

Der Regierungsrat fordert vom Bundesrat auch die Wiedereinführung einer Quarantäneliste für Länder mit hohen Infektionszahlen sowie Reisewarnungen für die Herbstferien. Er setzt sich zudem dafür ein, dass die wirtschaftlichen Auswirkungen der Zertifikatspflicht mit Härtefallhilfen des Bundes abgefedert werden.
Angesichts dieser Entwicklung begrüsst der Regierungsrat die vom Bundesrat in seiner Konsultation vorgeschlagene Einführung einer schweizweit einheitlichen Zertifikatspflicht. \"Sie hilft mit, noch schärfere Massnahmen wie zum Beispiel erneute Schliessungen oder gar einen Lockdown zu verhindern\", erklärt Gesundheitsdirektor Jean-Pierre Gallati, Vorsteher des Departements Gesundheit und Soziales. Von der Zertifikatspflicht betroffen wären insbesondere die Bereiche Gastronomie (Restaurations-, Bar- und Clubbetriebe), Veranstaltungen (Innenbereich), Kultur, Unterhaltung, Freizeit, Sport sowie Fach- und Publikumsmessen. Der Regierungsrat befürwortet auch die Möglichkeit, dass Arbeitgeber sich Zertifikate vorweisen lassen können, um ihre Schutzkonzepte anpassen zu können.


Von Zertifikatspflicht betroffene Unternehmen mit Bundesmitteln unterstützen
Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass die Einführung der Zertifikatspflicht bei den betroffenen Unternehmen zu Umsatzeinbussen führen kann. Auch wenn diese Einbussen in der Regel weniger einschneidend sein dürften als im Falle von Betriebsschliessungen oder starken Einschränkungen, soll die Möglichkeit bestehen, betroffene Unternehmen mit Bundesmitteln zu unterstützen, um deren Existenz mittel- und langfristig zu sichern. Der Regierungsrat fordert den Bundesrat auf, die gesetzlichen Grundlagen für die Härtefallmassnahmen entsprechend anzupassen, damit eine solche Unterstützung mit Bundesmitteln gewährleistet werden kann.

 

Massnahmen im Reisebereich
Der Regierungsrat fordert in seiner Stellungnahme zur Zertifikatspflicht-Vernehmlassung vom Bundesrat auch zusätzliche Massnahmen: Unter anderem die Wiedereinführung ei-ner Quarantäneliste für Länder mit hohen Covid-19-Infektionszahlen, Reisewarnungen für die Herbstferien sowie Schnelltests für aus dem Ausland zurückkehrende Personen ohne Covid-19-Zertifikat.
Weiter regt der Regierungsrat verstärkte Präventionsbemühungen für bestimmte fremdsprachige Bevölkerungsgruppen an, wie zum Beispiel Menschen aus dem Balkan, sowie die Prüfung einer rechtlichen Grundlage auf Bundesebene zur Einführung einer Zertifikatspflicht an den Hochschulen. (mgt)

 


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