Neues Polizeigesetz

  15.06.2021 Aargau, Abstimmungen

Der Regierungsrat hat beschlossen, dass das neue Polizeigesetz am 1. Juli 2021 zeitgleich mit den neuen Verordnungen in Kraft treten wird. Gemäss der totalrevidierten Verordnung über das Ordnungsbussenverfahren (OBVV) dürfen weiterhin hauptsächlich Polizistinnen und Polizisten der Kantonspolizei und der Regionalpolizeien Ordnungsbussen erheben. Auch dürfen weiterhin Mitarbeitende von privaten Sicherheitsdiensten ausschliesslich im Auftrag von Gemeinden Ordnungsbussen im ruhenden Verkehr (Kontrolle von Parkverboten) ausstellen. Neu dürfen auch weitere Behördenvertreterinnen und Behördenvertreter unter bestimmten Voraussetzungen gewisse Ordnungsbussen erheben. Konkret werden Hilfskräfte sowie Reservatsaufseherinnen und -aufseher ermächtigt, gewisse Ordnungsbussen zu erheben. Die Höhe der Litteringbusse beträgt weiterhin 300 Franken. (nfz)


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