Vorsicht bei Lockerungen

  23.03.2021 Aargau, Gesundheit

Der Kanton Aargau zeigt Verständnis für den Entscheid des Bundesrats, wegen der ungünstigen Entwicklung der epidemiologischen Lage im Moment auf weitergehende Öffnungsschritte zu verzichten. Wie der Regierungsrat gestern mitteilte, entsprechen die Beschlüsse des Bundesrates grösstenteils der vom Regierungsrat im Konsultationsverfahren geäusserten Haltung. Der Kanton Aargau fordert den Bundesrat jedoch auf, zum epidemiologisch nächstmöglichen Zeitpunkt die immer noch geschlossenen Bereiche unter Auflage strikter Schutzkonzepte zu öffnen, namentlich Gastronomie, Kultur und Sport. Zudem soll der Präsenzunterricht auch an den Hochschulen wieder möglich sein. Die kantonale Impfkampagne und das Programm zur Umsetzung des repetitiven Testens werden gemäss Verfügbarkeit des Impfstoffes beziehungsweise der Laborkapazitäten vorangetrieben.

Höhere Zahlen im Aargau
Seit rund vier Wochen ist erstmals seit Ende Dezember 2020 ein erneuter Anstieg der Fallzahlen im Aargau zu beobachten, besonders nach der am 1. März vollzogenen Öffnung der Verkaufsgeschäfte. Die Hospitalisationszahlen der allgemeinen Abteilung sind stabil tief. Die Belegung der Intensivstationen (IPS) hat sich aber erhöht, und die Auslastung ist in der letzten Woche deutlich gestiegen. Die Todesfallzahlen sind weiterhin tief. In den letzten sieben Tagen wurden zwei Todesfälle verzeichnet. Im Kanton Aargau haben bis am 21. März 65 134 Personen eine erste Impfdosis erhalten. 33 967 von ihnen haben auch die zweite Impfung erhalten. Die Impfkampagne bereitet sich nun auf den Einbezug von Arztpraxen und Apotheken vor. Sie erhalten frühestens ab Mai 2021 den Impfstoff. Im April läuft ein erster Testbetrieb in acht Arztpraxen im Kanton.

Die Pilotphase des repetitiven Testens in Schulen und Betreuungseinrichtungen ist am 3. März angelaufen. Bisher wurden bis zu 2300 Personen pro Woche getestet, insgesamt bisher 5000 Personen. Beim repetitiven Testen kommen Speicheltests zum Einsatz, die in den teilnehmenden Institutionen gepoolt werden. Wenn ein Pool positiv getestet wird, werden die Personen einzeln getestet und wo nötig Isolations- und Quarantänemassnahmen ergriffen, um die Ausbreitung des Virus zu stoppen. (nfz)


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