Kanton Aargau will mit systematischem Testen in Schulen und Heimen beginnen

  05.02.2021 Aargau, Gesundheit, Kantone

Der Bundesrat geht davon aus, dass mehr als die Hälfte der Covid-19-Übertragungen durch Personen ohne Symptome erfolgen. Der Bund hat deshalb das Testen von Personen ohne Symptome zugelassen und die Kostenübernahme in den Bereichen Schulen und sozialme-dizinische Institutionen beschlossen. Die erweiterte Teststrategie soll dazu beitragen, lokale Infektionsherde zu erkennen. Der Kanton Aargau hat zur Umsetzung der erweiterten Teststrategie ein Projekt mit zeitnahen Pilotversuchen lanciert.

Die Umsetzung der neuen, erweiterten Teststrategie im Kanton Aargau erfolgt unter der Federführung des Kantonsärztlichen Dienstes (KAD), in enger Zusammenarbeit mit dem Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS). Dazu wurde ein entsprechendes Projekt lanciert.

In einer ersten Phase liegt der Fokus bei den Bereichen Schule und sozialmedizinische Institutionen (Pflegeheime und Betreuungseinrichtungen).

Ziel der erweiterten Teststrategie ist der Schutz besonders gefährdeter Bevölkerungsgruppen, von Bewohnern sozialer Institutionen sowie von Personen in Situationen mit erhöhtem Übertragungsrisiko. Weiter sollen Infektionsketten über asymptomatische Personen unterbrochen, Infektionsausbrüche verhindert und die Virusausbreitung verlangsamt werden.

Das repetitive Testen von asymptomatischen Personen mittels Speicheltests wird wöchentlich durchgeführt. Die Durchführung der Tests erfolgt auf freiwilliger Basis und soll möglichst effizient und einfach durchgeführt werden. Mittel- und längerfristig wird angestrebt, dass die Tests autonom vor Ort durchgeführt werden können.

Zuerst Pilotversuche in Schulen und Heimen

Bei einer flächendeckenden Umsetzung der neuen, repetitiven Teststrategie in den Bereichen Schulen und sozialmedizinische Institutionen sind wöchentlich 100\'000 bis 125\'000 Tests durchzuführen. Die Umsetzung bringt diverse prozessuale, organisatorische und logistische Herausforderungen mit sich, neben der praktischen Durchführung unter anderem auch im Bereich der Datenerhebung und -verarbeitung.

Aus diesem Grund werden in einer ersten Phase Pilotversuche an vier bis sechs Schulstandorten mit rund 100 Klassen sowie in drei Betreuungsinstitutionen und fünf Heimen durchgeführt. Dabei finden wöchentlich insgesamt 3\'000 bis 4\'000 Tests statt. Die Evaluation der bei den Pilotversuchen mitmachenden Schulen und sozialmedizinischen Institutionen hat bereits begonnen. Es ist das Ziel, die Pilotversuche möglichst rasch durchführen zu können.

Weiteres Vorgehen

Im Vordergrund steht die gemeinsame Erarbeitung und Definition von Abläufen und Prozessen, was die Logistik und Auswertung der Tests, die Kommunikation der Ergebnisse und die Auslösung weiterer Massnahmen angeht. Negative Resultate der Schnelltests müssen nicht gemeldet werden. Wird jemand positiv getestet, muss ein zusätzlicher PCR-Bestätigungstest durchgeführt und das Resultat dem Bund gemeldet werden.

Nach Durchführung und Auswertung der Pilotversuche ist in einer nächsten Phase die Erweiterung auf zusätzliche Institutionen gefolgt von einer flächendeckenden Anwendung in Schulen und sozialmedizinischen Institutionen geplant. An-schliessend wird zuerst eine Ausdehnung auf Betriebe und Unternehmen ins Auge gefasst sowie danach auf die Gesamtbevölkerung.

In den nächsten Tagen werden das kantonale Umsetzungsprojekt weiter konkretisiert sowie die Pilotversuche vorbereitet. Der Kanton wird regelmässig über den Projektstand, insbesondere den Umsetzungsfahrplan, informieren.

Pooling von Tests

Die abgegebenen Speicheltests einer Institution werden nicht einzeln analysiert, sondern zusammengemischt und als Pool getestet. Das Pooling reduziert die Kosten des repetitiven Testens deutlich gegenüber der Einzelanalyse. Wenn ein Pool ein positives Resultat aufweist, werden die Personen nochmals einzeln getestet. Die Tests werden im PCR-Verfahren in Labors analysiert und ausgewertet. Durch die Entdeckung asymptomatischer infizierter Personen sollen die Ansteckungsketten unterbrochen werden. Damit kann das repetitive Testen einen wirkungsvollen Beitrag zur Pandemiebekämpfung leisten.

Repetitive Tests sind und bleiben freiwillig

Die Teilnahme am repetitiven Testen ist für alle Personen in den beteiligten Institutionen freiwillig. Für das Pooling kom-men einfach anwendbare Speicheltests zum Einsatz.

Die Durchführung wird von den Institutionen selber organisiert. Dazu gehört die Information und die Einholung Einwilligungserklärungen bei nicht mündigen Personen (zum Beispiel Schülerinnen und Schüler). (mgt)


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