Ein Jojo-Effekt muss vermieden werden

  21.02.2021 Aargau, Gesundheit, Kantone

Der Kanton Aargau merkt in seiner Stellungnahme an: «Bis die Immunität in der Bevölkerung bzw. die Impfquote genügend hoch ist, ist nach wie vor grosse Vorsicht geboten. Es gilt, das Erreichte nicht leichtfertig zu verspielen und damit einen Jojo-Effekt zu vermeiden. Bei der Lockerung der Massnahmen ist daher ein risikobasierter und national einheitlicher Ansatz richtig.

 

Die Antworten des Kantons Aargau auf die einzelnen Fragen/Vorschläge sind nachfolgend aufgeführt.

2.1 Sind die Kantone damit einverstanden, das Massnahmendispositiv kontrolliert zu öffnen oder lehnen sie eine Öffnung ab?

Der Kanton Aargau ist einverstanden mit den vorgeschlagenen Massnahmen des Bundesrates. Die Öffnungsstrategie mit einem risikobasierten Ansatz ist sinnvoll. Die Zeitintervalle von jeweils vier Wochen zu weiteren Öffnungsschritten sind gut nachvollziehbar.

 

2.2 Sind die Kantone mit der vorgeschlagenen Öffnungsstrategie einverstanden?

Die Stossrichtung stimmt. Nicht beschrieben wird das Vorgehen des Bundesrats, wenn sich die Lage nach der ersten Öffnung ungünstig entwickeln sollte. Wir regen an, dass der Bundesrat nicht nur von einem Best-Case-Szenario ausgeht, sondern auch ein Worst-Case-Szenario vorbereitet.

 

2.3 Sind die Kantone mit dem Inhalt des ersten Öffnungsschrittes einverstanden?

A.

Die Aussenbereiche von Restaurants sollen geschlossen bleiben. Eine Öffnung wäre zwar wünschenswert. Ohne Öffnung des Innenbereichs der Restaurants können aber die aargauischen Gastro-Unternehmen nicht rentabel betrieben werden, was auch für den Fall beschränkter Öffnungszeiten gilt. Auch wenn ein Gartenrestaurant an einem schönen Sonntag gefüllt werden könnte, stimmen Aufwand und Ertrag nicht überein. Fraglich ist aber, wie lange das Gastro-Gewerbe eine behördliche Betriebsschliessung noch verkraften kann. Trotz der sehr gut funktionierenden aargauischen Härtefallregelung ist eine Öffnung der Betriebe in einem zweiten Öffnungsschritt per 1. April 2021 erforderlich.

B.

Als zusätzliche Massnahme beantragen wir die Öffnung der Restaurants in Pflegeheimen für Angehörige der Bewohner unter Einhaltung von strengsten Schutzkonzepten, sobald die zweite Impfung der Bewohner erfolgt ist.

C.

Die Bestimmungen im Anhang der Verordnung zu den Kapazitätseinschränkungen der Einkaufsläden sind kompliziert und teilweise nicht verständlich (siehe Anträge in Ziffer 3.2).

 

2.4 Sind die Kantone mit den provisorischen Vorschlägen für den zweiten Öffnungsschritt respektive den dafür festgesetzten Richtwerten einverstanden (zum zweiten Öffnungsschritt wird eine weitere Konsultation durchgeführt)?

Spätestens mit dem zweiten Öffnungsschritt sind die Gastronomiebetriebe wieder zu öffnen; ein längeres Durchhalten ist für sie nicht verkraftbar. Mit den festgesetzten Richtwerten ist der Kanton Aargau einverstanden. Er weist im Kulturbereich auf folgende zwei Punkte hin:

A.

Der Kanton Aargau begrüsst, dass Veranstaltungen im Kulturbereich mit beschränkten Teilnehmerzahlen und Schutzkonzepten ab April schrittweise wieder ermöglicht werden sollen. Es ist jedoch wichtig, dass bei den zu definierenden Kriterien bezüglich Teilnehmerzahl nicht flächendeckend starre Besucherzahlen vorgegeben werden, sondern dass den unterschiedlichen Gegebenheiten und Raumgrössen der Veranstaltungsorte Rechnung getragen wird.

B.

Das Aufrechterhalten eines absoluten und generellen Verbots für Choraktivitäten im Laienbereich scheint uns mittelfristig nicht vertretbar. Wir würden es sehr begrüssen, wenn für den Bereich Chöre gemeinsam mit den entsprechenden Verbänden differenzierte Lockerungskonzepte entwickelt und ab April schrittweise umgesetzt werden. Gerade für diese Kultursparte wäre es nach vielen Monaten des absoluten Aktivitätsverbots eminent wichtig, eine Perspektive zu erhalten.

 

2.5 Wie gedenkt der Kanton die dringliche Empfehlung des BAG zur breiten Testung von asymptomatischen Personen, namentlich in Alters- und Pflegeheimen, umzusetzen?

Der Kanton Aargau erachtet das repetitive Testen von asymptomatischen Personen als einen wichtigen Pfeiler in der Pandemiebekämpfung neben der Impfkampagne, dem Contact Tracing sowie Massnahmen zur Reduktion von sozialen Kontakten. Das Ziel ist, im Kanton Aargau eine möglichst grosse Anzahl Tests bei asymptomatischen Personen durchzuführen. Dabei ist zentral, dass die Testdurchführung einfach erfolgt (selbstständige Testmaterialentnahme, autonome Testdurchführung, einfacher Zugang).

In Zusammenarbeit mit dem BAG erfolgte seit Mitte Januar 2021 die Planung eines Grobkonzepts. In einem ersten Schritt soll ein repetitives Testen (1x/Woche) in ausgewählten Institutionen (Pilotprojekt in 5 Pflegeheimen sowie 3 Betreuungsinstitutionen und 5 Schulen) durchgeführt werden. Dabei ist der Start des Pilotprojektes per 1. März 2021 vorgesehen.

Eine enge Zusammenarbeit mit dem BAG ist weiterhin wichtig, einerseits zur fachlichen Unterstützung und andererseits zur Koordination mit dem BAG wie auch anderer Kantone.

 

3. Bemerkungen zu den Verordnungsbestimmungen

Im bisherigen Vollzug gab es teilweise Auslegungs- und Abgrenzungsfragen zur Zulässigkeit oder zum Verbot von Freizeitangeboten bzw. Freizeitbetrieben für Kinder und Jugendliche. Es wäre wünschenswert, wenn zumindest die Erläuterungen zu diesem Bereich auch Aussagen enthalten würden.

Aus Erfahrungen von vorangegangen, gleichgelagerten Prozessen ist es ein wichtiges Anliegen, dass die Lockerungsbereiche mit einem Höchstmass an Klarheit versehen sind. Interpretationsmöglichkeiten sind soweit wie möglich zu eliminieren. (mgt)


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