Abschluss der Fernunterrichtsphase an der Sekundarstufe II

  19.02.2021 Aargau, Schule

Für den Zeitraum vom 25. Januar bis zum 26. Februar 2021 gilt für die gesamte Sekundarstufe II im Kanton Aargau (Mittelschulen und Berufsfachschulen) eine befristete, fünfwöchige Fernunterrichtsphase zur Unterstützung der bundesrätlichen Massnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie. Aufgrund der vom Bundesrat angekündigten Lockerungen und der aktuellen epidemiologischen Lage im Kanton Aargau endet der Fernunterricht für die Mittel- und Berufsfachschülerinnen und -schüler wie vorgesehen Ende Februar. Ab dem 1. März 2021 gilt wieder Präsenzunterricht. Für den Schulbetrieb vor Ort gelten weiterhin strenge Schutzmassnahmen, insbesondere eine generelle Maskentragpflicht für alle Personen auf dem gesamten Schulareal.

Als Beitrag zur weiteren Stabilisierung der Lage beziehungsweise Reduktion der Mobilität beschloss der Regierungsrat Mitte Januar, die Mittelschulen und Berufsfachschulen von Montag, 25. Januar 2021, bis Ende Februar 2021 im Fernunterricht zu führen. Inzwischen hat sich die Lage gesamtschweizerisch und im Kanton Aargau weiter stabilisiert und der Bundesrat hat erste Lockerungen seiner Massnahmen ab März 2021 in Aussicht gestellt. Die befristete Aussetzung des Präsenzunterrichts kann deshalb wie geplant per Ende Februar beendet werden. In Ausnahme davon gilt an der Berufsfachschule Gesundheit und Soziales (BFGS) aufgrund des ausbildungsbedingt regelmässigen Kontakts ihrer Lernenden mit vulnerablen Bevölkerungsgruppen bis zum 9. April 2021(Beginn Frühlingsferien) reduzierter Präsenzunterricht.

Persönlicher Austausch für Lernerfolg wichtig

Die fünfwöchige Fernunterrichtsphase, in welcher auch zwei Wochen Sportferien enthalten waren, zeigte, dass der digital geführte Unterricht mit entsprechenden Ausnahmeregeln für eine befristete Zeit auf dieser Schulstufe funktioniert und einen Beitrag zur Einschränkung der Mobilität und der Kontakte leisten kann. Längerfristig ist der persönliche Austausch zwischen Lehrpersonen und Lernenden sowie unter den Lernenden für eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem Schulstoff und einen erfolgreichen Lernprozess aber von zentraler Bedeutung. Die Rückkehr zum Präsenzunterricht, wie er in nahezu allen anderen Kantonen auch stattfindet, ist deshalb gerade auch im Hinblick auf die bevorstehenden Schlussprüfungen wichtig.

Einhaltung der Schutzmassnahmen weiterhin zwingend

Bei der Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts gelten die Hygiene- und Verhaltensregeln des Bundesamts für Gesundheit (BAG) sowie dessen Weisungen zum Schutz besonders gefährdeter Personen, wie dies schon vor der Fernunterrichtsphase der Fall war. Insbesondere gilt für alle Personen auf dem Schulareal eine generelle Maskentragpflicht. Damit konnten Klassenquarantänen bisher weitgehend vermieden werden. (mgt)

 


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