Regierungsrat gestattet Covid-19-Impfungen in Apotheken

  29.01.2021 Aargau, Gesundheit, Kantone

Aktuell dürfen Impfungen gegen Covid-19 nur in Impfzentren sowie in Arztpraxen durchgeführt werden. Mit der Anpassung der Aargauer Heilmittel- und Betäubungsmittelverordnung (HBV) können die Impfapotheken neu in ihren Räumlichkeiten auch Covid-19-Impfungen für gesunde Erwachsene anbieten. Die Verordnung tritt am 1. März 2021 in Kraft. Ob bereits zum genannten Zeitpunkt eine Impfung in den Impfapotheken möglich sein wird, hängt von der Verfügbarkeit des Impfstoffes ab.
Apotheken bieten einfachen Zugang für Impfwillige Die sogenannten Impfapotheken können die Covid-19-Impfungen während ihrer Öffnungszeiten anbieten und rasch durchführen. Auf diese Weise leisten Impfapotheken einen wichtigen Beitrag, um möglichst viele gesunde Aargauerinnen und Aargauer innerhalb eines kurzen Zeitraums zu impfen.
Ihr Potenzial haben die Aargauer Apotheken bereits im Zusammenhang mit der Durchführung von Antigen-Schnelltests bewiesen. Auch der immer grösser werdende Kreis von Personen, die über keine Hausärztin oder keinen Hausarzt verfügen, profitiert vom Angebot der Impfapotheken.
Die Zulassung der Apotheken zur Durchführung der Covid-19-Impfung wird ebenfalls vom Aargauischen Apothekerverband und dem Aargauischen Ärzteverband unterstützt.
Die Covid-19-Impfung ist freiwillig, und jede Person kann selber entscheiden, ob und wo sie sich impfen lassen will, sei dies in einem Impfzentrum, in einer Hausarztpraxis oder in einer Apotheke. Informationen über die Anmeldung und Durchführung von Covid-19-Impfungen in Apotheken sind ab Ende Februar auf der Homepage des Kantons über www.ag.ch/coronavirus-impfung abrufbar. (mgt)


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