Kanton Aargau begrüsst Verlängerung und Ausweitung der Schutzmassnahmen

  14.01.2021 Aargau, Gesundheit, Oberes Fricktal, Gemeinden, Kantone

Die am Mittwoch vom Bundesrat kommunizierte Lagebeurteilung und die Beschlüsse zur Verlängerung und Ausweitung der Schutzmassnahmen auf nationaler Ebene entsprechen der Haltung des Regierungsrats zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie. Landesweit stagnieren die Ansteckungszahlen auf hohem Niveau und mit den neuen, stärker ansteckenden Virus-Mutationen ist von einem erneuten Anstieg der Ansteckungen auszugehen – mit drohender Überlastung des Gesundheitswesens beziehungsweise der Pflege- und Betreuungseinrichtungen.

Der Regierungsrat begrüsst deshalb, dass der Bundesrat angesichts der gesamtschweizerisch angespannten epidemiologischen Lage an seiner Mittwochssitzung die bestehenden Massnahmen verlängert beziehungsweise weitere Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus beschlossen hat.

Der Bundesrat hat die im Dezember beschlossenen nationalen Massnahmen um fünf Wochen verlängert: Restaurants, Kulturbetriebe, Sportanlagen und Freizeiteinrichtungen bleiben bis Ende Februar 2021 geschlossen. Weiter hat er auf nationaler Ebene neue Massnahmen beschlossen, um die sozialen Kontakte drastisch zu reduzieren: Neu gilt ab Sonntag, 17. Januar, 24 Uhr, eine weitgehende Homeoffice-Pflicht, Läden für Güter des nichttäglichen Bedarfs werden geschlossen, private Veranstaltungen und Menschenansammlungen werden weiter eingeschränkt und der Schutz von besonders gefährdeten Personen am Arbeitsplatz wird verstärkt.

Die vom Bundesrat am Mittwoch beschlossenen zusätzlichen Regelungen lösen die vom Regierungsrat am 18. Dezember 2020 angeordneten kantonalen zusätzlichen Schutzmassnahmen weitgehend ab. Die Allgemeinverfügung der Kantonsärztin vom 18. Dezember 2020 wird deshalb auf Sonntag, 17. Januar, 24 Uhr, entsprechend angepasst werden; die auf kantonaler Ebene angeordnete Schliessung der Erotikbetriebe wird verlängert und neu bis 28. Februar bestehen bleiben. Die vom Bundesrat verlängerten und neu angeordneten Schutzmassnahmen werden im Kanton Aargau umgesetzt und kontrolliert.

 

Schneller Ausbau der Härtefallhilfe

Der Regierungsrat begrüsst die vom Bundesrat vorgeschlage-nen Anpassungen der Härtefallmassnahmen für Unternehmen. Insbesondere sollen Unternehmen, die von einer behördlich angeordneten Betriebsschliessung betroffen sind, unkompli-ziert Fixkostenbeiträge erhalten können, um unverschuldete Konkurse abzuwenden.

Aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit dem aktuellen Härte-fallprogramm für Unternehmen hat der Bund Anpassungen in der Covid-19-Härtefallverordnung beschlossen, die er zuvor den Kantonen zur Vernehmlassung unterbreitet und in seiner Sitzung verabschiedet hat. Der Aargauer Regierungsrat begrüsst die Stossrichtung, die Mindestanforderungen für Härtefälle zu lockern und insbesondere Unternehmen, die von einer Betriebsschliessung betroffen sind, schnell und unkompliziert zu unterstützen.

 

Härtefallhilfe für von Betriebsschliessungen betroffene Unternehmen

Die Departemente Volkswirtschaft und Inneres sowie Finanzen und Ressourcen erarbeiten mit Hochdruck eine pragmatische und zielführende Lösung für Härtefallleistungen in Form von A-fonds-perdu-Zahlungen an Betriebe, die seit November 2020 aufgrund von Anordnungen durch den Bund oder den Kanton vorübergehend schliessen mussten. Dazu zählen insbesondere Gastronomiebetriebe, Event- und Kulturveranstalter sowie teil-weise der Detailhandel. Der Regierungsrat wird am 20. Januar 2021 eine entsprechende Massnahme beschliessen. Ab dem 25. Januar 2021 werden Unternehmen Gesuche einreichen können. \"Wir setzen alles daran, dass erste Zahlungen an Betriebe, die aufgrund behördlicher Einschränkungen schliessen mussten, bereits bis Ende Januar 2021 erfolgen können\", sagt Regierungsrat Dieter Egli.

Für Unternehmen mit verordneter Betriebsschliessung berech-net sich die finanzielle Unterstützung nicht wie bei den übrigen Massnahmen nach dem Liquiditätsbedarf, sondern orientiert sich an den Fixkosten (Miete, Pachtzins, Leasing, Versicherungen etc.) eines Betriebes.

Seit dem 3. Dezember 2020 können Unternehmen unter www.ag.ch/wirtschaftsmassnahmen Gesuche für Härtefallhilfe einreichen. (mgt)

 


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