Ab 18. Januar steht die zentrale Anmeldemöglichkeit für alle Impfzentren im Einsatz

  14.01.2021 Laufenburg, Rheinfelden, Oberes Fricktal

Der Kanton Aargau hat die erste Lieferung des Moderna-Impfstoffes erhalten und ist bereit, diesen sogleich einzusetzen. Der Kanton Aargau orientiert sich an der vom Bundesamt für Gesundheit vorgegebenen Impfstrategie. Zehn mobile Impfteams stellen die Versorgung der Personen aus der Zielgruppe 1 in Alters- und Pflegeheimen sicher.

Ab der Kalenderwoche 3 kommt im Kanton Aargau der Impfstoff des Herstellers Moderna zum Einsatz. In einem ersten Schritt ist dies in Alters- und Pflegeheimen der Fall. Die erste Lieferung umfasst 15299 Dosen. Bis gestern Mittwoch haben etwa 3750 Personen in den Impfzentren und etwa 750 Personen in Alters- und Pflegeheimen eine Erstimpfung erhalten. Der Kanton hat bisher insgesamt 17744 Dosen von Pfizer/BioNTech erhalten. Eine nächste Lieferung von Pfizer/BioNTech ist für Kalenderwoche 3 geplant und soll 9562 Impfdosen umfassen. Diese Impfdosen werden in den beiden bestehenden Impfzentren verwendet.

 

Vereinfachte Anmeldung und mehr Impftermine

Die Software des Bundes kommt im Kanton Aargau ab dem 18. Januar 2021 zum Einsatz und ist über www.ag.ch/covid-impfanmeldung abrufbar. Neu können sich alle Personen für einen Impftermin registrieren. Der Kanton Aargau empfiehlt aktuell nur den Personen aus der Zielgruppe 1, sich anzumelden. Dies sind Personen über 75 und Personen mit chronischen Vorerkrankungen. Es ist davon auszugehen, dass die Software infolge der Praxiserfahrungen noch verbessert wird. Die Software des Bundes weist danach jeder registrier-ten Person einen Impftermin in einem der kantonalen Impfzentren zu, sobald genügend Impfstoff verfügbar ist. Eine Anmeldung für Termine bei Hausärztinnen und Hausärzten ist über diese Software nicht möglich. Die bisher geltende Priorisierung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) gilt weiterhin. Das heisst, es werden zuerst besonders gefährdete Personen geimpft. In den beiden Impfzentren standen bisher nur etwa 2500 Termine pro Woche zur Verfügung. In der kommenden Woche bereits 6800 Termine und in der Folgewoche 8300. Damit und mit dem für die mobilen Impfteams reservierten Anteil schöpft der Kanton Aargau laufend die vom Bund zur Verfügung stehende Impfstoffmenge aus. Alleine die Zielgruppe 1 umfasst rund 177000 Personen im Kanton Aargau.

 

Anmeldung für Personen mit chronischen Krankheiten

Mit der Software des Bundes können sich Personen mit Vor-erkrankungen nun selbst anmelden. Sie müssen aber bei der Impfung bis auf Weiteres ein Attest der behandelnden Ärztin oder des Arztes vorweisen, sofern sie noch nicht 75 Jahre alt sind. Dieses bringen die Impfwilligen beim Impfter-min mit und weisen es vor.

 

Weitere Impfzentren stehen bereit

Momentan steht nicht genügend Impfstoff zur Verfügung, um bereits in Kalenderwoche 3 neue Impfzentren zu eröffnen. Die Anmeldung ist jedoch an allen geplanten Standorten möglich. Impftermine werden aber erst zugewiesen, wenn der Standort in Betrieb ist. Das hängt von der Verfügbarkeit des Impfstoffs ab. Mehrere der neuen Standorte sind bereit. Das Impfzentrum des Kantonsspitals Baden (KSB) ist voraussichtlich ab dem 25. Januar  neu auf zwei Standorte aufgeteilt. Zum einen wird weiter am KSB in Baden geimpft. Zum anderen kommt in Windisch ein neues Angebot auf dem Areal der Psychiatrischen Dienste Aargau (PDAG) hinzu. Standorte bei den folgenden Akutspitälern kommen im weiteren Verlauf hinzu:

• Spital Muri (voraussichtlich ab Februar)

• Gesundheitszentrum Fricktal: Rheinfelden und Laufenburg (voraussichtlich ab Februar)

• Asana Spital Leuggern (voraussichtlich ab Februar)

• Asana Spital Menziken (voraussichtlich ab Februar)

• Spital Zofingen (voraussichtlich ab Februar)

• Klinik Hirslanden Aarau (voraussichtlich ab März)

 

Impfung bei der Hausärztin / beim Hausarzt

Aufgrund der derzeitigen Verfügbarkeit des Impfstoffs ist eine Impfung bei Hausärztinnen und Hausärzten erst ab März möglich. Der Grund dafür ist, dass auch mit den nächsten Lieferungen nicht genügend Impfstoff für alle Impfkanäle (Impfzentren, mobile Impfteams und Hausarztpraxen) zur Verfügung steht. Kanton und Ärzteverband arbeiten derzeit daran, dies vorzubereiten. Eine Anmeldung für solche Termine ist derzeit noch nicht möglich.

 

Kostenbeteiligung durch den Kanton

Das Departement Gesundheit und Soziales ist mit dem Aar-gauischen Ärzteverband in Kontakt, um die Entschädigung festzulegen, welche Hausärztinnen und Hausärzte für die Impfung erhalten. Die effektiven Kosten werden vom Aargauischen Ärzteverband erhoben. Der Kanton entschädigt eine allfällige Differenz zwischen den effektiven Kosten und dem vom Bundesrat genehmigten Tarif.

Einsatz der mobilen Impfteams

Ab Kalenderwoche 3 stehen zehn mobile Impfteams in Al-ters- und Pflegeheimen im Einsatz. Wie viele Personen jede Woche geimpft werden, hängt von der Grösse der berück-sichtigten Pflegeeinrichtungen sowie von der Anzahl Impfwilligen ab. Es leben im Kanton Aargau rund 6700 Personen in Alters- und Pflegeheimen. Dazu kommen rund 14\'000 Pfle-gende in diesen Einrichtungen. Die Impfteams können bis zu 5000 Personen pro Woche impfen. Auch hier gilt: Jede Person benötigt zwei Impfungen im Abstand von etwa 4 Wochen.

Bevölkerung im Aargau

Die Verantwortlichen der Impfkampagne im Kanton Aargau gehen bei den priorisierten Zielgruppen im Kanton Aargau von folgenden Zahlen aus. Es handelt sich dabei um grobe Schätzungen.

• Zielgruppe 1: 57000 Personen über 75 Jahre, 80000 Personen mit definierten Vorerkrankungen unter 75 Jahren, 40000 Personen zwischen 65 und 75 Jahren ohne Vorerkrankungen

• Zielgruppe 2: Gesundheitspersonal mit Patientenkontakt und Betreuungspersonal von besonders gefährdeten Personen: 45\'000 Personen

• Zielgruppe 3: Enge Kontakte (Haushaltsmitglieder) von besonders gefährdeten Personen und pflegende Ange-hörige: 80000 Personen

• Zielgruppe 4: Personen in Gemeinschaftseinrichtungen mit erhöhtem Infektions- und Ausbruchrisikos (zum Beispiel Heime für Menschen mit Behinderung, Gefäng-nisse, betreute Wohngruppen etc.): 27000 Personen

Restliche Bevölkerung (keine Priorisierung): Personen zwischen 20 und 65 Jahren ohne Vorerkrankungen, ohne Tätigkeit im Gesundheitswesen, ohne direkten Kontakt zu besonders gefährdeten Personen: 250000

Kinder- und Jugendliche (keine Priorisierung): 140000 Personen

Die Summe ergibt eine höhere Zahl als die aktuelle Wohnbevölkerung des Kantons. Das ist darauf zurückzuführen, dass nicht im Kanton wohnhaftes Gesundheitspersonal mit direktem Patientenkontakt am Arbeitsort geimpft wird. (mgt)


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