Neue Regeln beim Wirten

  05.11.2020 Aargau, Gastronomie

Der Regierungsrat hat die Gastgewerbeverordnung revidiert. Nach der heutigen Regelung ist kein Fähigkeitsausweis erforderlich, wenn der Betrieb nicht öffentlich zugänglich ist und stark eingeschränkte Öffnungszeiten ausweist oder wenn der Betrieb ein stark eingeschränktes Speise- und Getränkesortiment führt. Diese Formulierung bietet einen grossen Interpretationsspielraum. Die Ausnahmeregelungen zum Wirten ohne Fähigkeitsausweis wird nun durch objektiv messbare Bestimmungen ersetzt. Einerseits wird die maximale Betriebsgrösse mit 25 Quadratmeter oder 16 Sitzplätzen definiert und die Abgabe von drei vergorenen, alkoholhaltigen Getränken (stark eingeschränktes Getränkesortiment) erlaubt. Andererseits gibt es künftig keine Einschränkungen mehr bei den Öffnungszeiten. Die neuen Bestimmungen treten am 1. Januar 2021 in Kraft. (nfz)


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