Kulturgüterschutz und Wegkreuze

  25.08.2020 Wölflinswil, Oberhof, Kultur

Gruppe setzt sich für Erhalt und Pflege der Wegkreuze ein

In den Gemeinden Wölflinswil und Oberhof befinden sich insgesamt 22 Wegkreuze. Ein grosses Kulturerbe. Sie stehen auf Grundbesitz der Kirchgemeinde, der beiden Einwohnergemeinden, zum Teil der Ortsbürgergemeinden oder von Privatpersonen.

Die Kreuze stammen grossenteils aus dem vorletzten Jahrhundert. Die drei ältesten Wegkreuze stehen an der Hauptstrasse im Oerken/Chrüzmatt, Wölflinswil sowie bei der Nothelferkapelle in Oberhof und tragen die Jahrzahl 1861 und auf dem Kirchmattrain sogar mit der Jahrzahl 1859. Sie sind also um die 160 Jahre alt und aus massivem Kornbergsandstein gehauen. Der Grossteil der Kreuze steht unter Denkmalschutz, und sie sind im kantonalen Bauinventar erfasst. Das grosse Missionskreuz bei der Kirche wurde durch die Denkmalpflege in den Schutzumfang der Kirche aufgenommen. Eine ad hoc-Arbeitsgruppe hat sich kürzlich getroffen und über den Erhalt, den umfassenden Schutz und vor allem den Unterhalt beraten. Die Kirchenpflege sowie die beiden Gemeinderäte waren zusammen mit drei Privatpersonen vertreten.

Für 10000 Franken saniert
Erfreut konnte man zur Kenntnis nehmen, dass die Einwohnergemeinde Wölflinswil das dominante Kreuz auf Lenzimatt durch eine Fachfirma wiederherstellen und errichten konnte bei Kosten von rund 10000 Franken. Der Schaden – der bedauerlicherweise auf einen Vandalenakt zurückgeführt werden muss – wurde der Gemeinde durch die Versicherung vergütet. In Oberhof wurde ein beschädigtes Kreuz ebenfalls wiederhergestellt und durch den Schadenverursacher bezahlt. Die Gesamtliste zeigt völlig verschiedene Besitzverhältnisse und die Kreuze sind von sehr unterschiedlicher Qualität und Steinherkunft. Grossteils stammen sie aus dem heimischen Kornbergsandstein, und zwei davon sind aus Holz gefertigt worden. Die Arbeitsgruppe kam nach intensiver Beratung zu folgendem Schluss: Um den völlig unterschiedlichen Verhältnissen gerecht zu werden, soll ein gemeinnütziger Verein gegründet werden. Die Besitzverhältnisse sollen grundsätzlich nicht angetastet werden, aber die Zuordnung zum Grundeigentum soll überall geklärt werden bis zu den Dienstbarkeiten im Grundbuch. Wo Fragen offen sind, soll mit den Grundeigentümern direkter Kontakt aufgenommen werden. Mit der Vereinsgründung, zu welcher öffentlich eingeladen wird, soll die Bildung eines Fonds angestrebt werden, aus dessen Mitteln Unterhaltspflege und Erhalt der Kulturgüter unter fachmännischer Beratung sichergestellt werden. Diese Kulturzeugen werden fotografiert und mit detailliertem Beschrieb ein Inventar erstellt. Nach diesen Vorarbeiten soll die Vereinsgründung noch in diesem Jahr stattfinden. Ein Statut ist in Vorbereitung. (bi/)


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