Pilotprojekt «Betreutes Wohnen in der Gemeinde»

  28.07.2020 Frick, Fricktal

Fünf Gemeinden und drei Organisationen spannen zusammen

Wenn sich das Pilotprojekt bewährt, so könnte dieses neue Angebot mittelfristig im ganzen Einzugsgebiet des Vereins für Altersbetreuung im Oberen Fricktal (VAOF) eingeführt werden.

Dieter Deiss

Zumeist sind es Angehörige, die mit Besorgnis feststellen, dass ihre Mutter oder ihr Vater altersbedingt zunehmend Mühe bekundet mit den täglichen Verrichtungen. Der zeitliche Aufwand für die Betreuung steigt stetig. Selber ist die jüngere Generation häufig noch im beruflichen Alltag beschäftigt oder es sind noch Kinder da, die ebenfalls die nötige Aufmerksamkeit heischen. Der Stress von Jung und Alt steigt. Man ruft die Spitex zu Hilfe, sucht Unterstützung bei der Pro Senectute. Aber was ist, wenn meine Mutter oder mein Vater in der Wohnung stürzt und hilflos am Boden liegen bleibt? Ein Eintritt ins nahe Alterszentrum wird erwogen, aber da winken viele Betroffene ab: «Kommt für mich überhaupt nicht in Frage!»

Zunehmend wurde deshalb in vielen Gemeinden der Ruf laut nach Hilfe und Unterstützung für die betagten Menschen. Genau da setzt jetzt das soeben in der Region Frick lancierte Projekt «Betreutes Wohnen in der Gemeinde» (BWG) ein. Beteiligt daran sind Frick, Gipf-Oberfrick, Oeschgen, Oberhof und Wölf linswil. Die fünf Gemeinden haben zusammen mit dem Verein für Altersbetreuung im Oberen Fricktal (VAOF), der Spitex Regio Frick und der Pro Senectute ein Pilotprojekt auf die Beine gestellt

Dreistufiges Angebot
Die administrative Führung liegt beim VAOF, der mit Ronja Steiger und Roberta Samero die Projektverantwortlichen stellt. «Ziel des Projekts ist es, Menschen mit Unterstützungsbedarf durch gezielte, koordinierte professionelle Hilfestellungen zu ermöglichen, länger in den eigenen vier Wänden zu bleiben. Dadurch kann ein Eintritt ins Pf legeheim verhindert oder zumindest hinausgezögert werden», erzählt Ronja Steiger. Es bestehe ein dreistufiges Angebot. Stufe 1 dient der Sicherheit, Stufe 2 regelt und koordiniert die allgemeinen Dienstleistungen und Stufe 3 ist ein eigentliches Fallmanagement, wo mit Hilfe detaillierter Abklärungen die benötigten Unterstützungen koordiniert werden.

Der Zugang zum BWG ist niederschwellig angelegt. Ein Anruf bei einer der involvierten Stellen oder direkt bei den Projektleiterinnen genügt. In einem ersten Gespräch klären dann Ronja Steiger oder Roberta Samero die Möglichkeiten ab. Für die Alarmierung wird in der Wohnung ein Gerät installiert. Mittels eines Drückers, der am Arm oder um den Hals getragen wird, kann ein Notsignal abgesetzt werden. Über Lautsprecher erfolgt die Kommunikation mit der Notrufzentrale. Ist diese nicht mehr möglich, so bietet die Notrufzentrale die Spitex oder je nach Situation gleich den Rettungsdienst auf.

Beratung durch Fachpersonal
Die Einrichtung des Notruf kästchens erfolgt durch den technischen Mitarbeiter des VAOF und die beiden Projektleiterinnen übernehmen die Instruktion. Dazu gehört auch die Aufnahme der Personendaten sowie wichtige medizinische Angaben, wie Krankheiten und benötigte Medikamente. Erfasst werden auch Angaben über eine allfällige Patientenverfügung sowie die Adressen der nächsten Angehörigen. Auf diese Daten hat die Notrufzentrale Zugriff, was eine möglichst rasche und wirksame Hilfe erleichtert.

In Stufe 2 kommen zusätzlich wählbare Dienstleistungen wie beispielsweise Mahlzeitendienst oder Haushalthilfe, Leistungen die von der Spitex oder von der Pro Senectute angeboten werden. Stufe 3 richtet sich an Seniorinnen und Senioren, die einer umfangreicheren Betreuung bedürfen, um noch zu Hause wohnen zu können. Hier wird eine Fachperson die nötigen Dienstleistungen so koordinieren, dass ein eigentliches Betreuungsnetz entsteht, das die individuellen Bedürfnisse abdeckt. Dieses Netz wird laufend der aktuellen Situation angepasst.

Finanzielles
Dank Beiträgen von verschiedenen Stiftungen und von den beteiligten Gemeinden sind die Kosten für die Benutzerinnen und Benutzer relativ günstig. So fallen in Stufe 1 monatliche Gebühren von 200 Franken an und beim Fallmanagement werden monatlich 300 Franken verrechnet. Zusätzlich kommen die üblichen Betreuungskosten, die dann teilweise wieder über die Krankenkasse abgerechnet werden können. Ein Flyer mit weiteren Details zu BWG liegt in den Gemeinden auf. «Damit das Projekt kostendeckend arbeiten kann, sollten rund 70 Vertragsabschlüsse vorliegen», betont Ronja Steiger. Sollte sich das Pilotprojekt bewähren, so könnte dieses neue Angebot mittelfristig im ganzen Einzugsgebiet des VAOF eingeführt werden. Ronja Steiger lobte übrigens die gute Zusammenarbeit mit den am Projekt beteiligten Parteien.

www.vaof.ch


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