Abgabe von 200000 Schutzmasken an Aargauer Unternehmen und Gewerbetriebe geplant

  22.04.2020 Aargau, Gesundheit, Wirtschaft

Der Bundesrat hat für den 27. April Lockerungen der Schutzmassnahmen gegen die Coronavirus-Pandemie beschlossen. Gewisse Branchen dürfen – unter strikter Einhaltung von Schutzmassnahmen – ihren Betrieb wiederaufnehmen. Es sind dies Coiffeurgeschäfte, Massage- und Kosmetikstudios, Saunas, Solarien, Tattoo- und Piercing-Studios, Baumärkte, Autowaschanlagen, Gartencenter, Blumenläden und Gärtnereien. Zudem werden für Lebensmittelläden beziehungsweise Grossverteiler die Sortimentsbeschränkungen aufgehoben.

In einem zweiten Schritt sollen ab dem 11. Mai die obligatorischen Schulen sowie die Einkaufsläden und Märkte wieder öffnen können. Und am 8. Juni  sollen in einer dritten Phase Mittel-, Berufs- und Hochschulen wieder Präsenzveranstaltungen durchführen dürfen. Wenn es die Entwicklung der Lage erlaubt, sollen ab dem 8. Juni Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, botanische Gärten und Zoos wieder öffnen können sowie das Versammlungsverbot gelockert werden.

 

Vorbereitungen für die Lockerung der Schutzmassnahmen im Kanton Aargau

Die vom Aargauer Regierungsrat zur Bewältigung der Coronavirus-Pandemie-Folgen eingesetzte Task Force bereitet sich auf die Umsetzung der vom Bundesrat beschlossenen Locke-rungen der Schutzmassnahmen vor. Auf der Webseite www.ag.ch/coronavirus werden die Informationen zu den angepassten Verordnungen des Bundesrats fortlaufend aktualisiert. Für Fragen und Informationen, die auf diesem Weg nicht zu finden sind, kann die E-Mail-Adresse coronavirus@ag.ch kontaktiert werden.
Die von der Lockerung der Schutzmassnahmen betroffenen Betriebe und Branchen müssen gemäss Sonderverordnung des Bundes Schutzkonzepte erarbeiten. Das BAG legt dabei in Zusammenarbeit mit dem SECO die gesundheits- und arbeitsrechtlichen Vorgaben fest. Branchen- und Berufsverbände sind angehalten, spezifische Grobkonzepte zu entwickeln, die als Vorgabe und Richtlinien für die einzelnen Geschäfte und Betriebe dienen. Die Kantone sind für die Kontrolle der Schutzkonzepte beziehungsweise die Sicherstellung des Schutzes von Kunden und Mitarbeitenden zu-ständig.


Abgabe von Schutzmasken geplant

Die Task Force Coronavirus plant im Zusammenhang mit der Lockerung der Schutzmassnahmen vom 27. April (erste Etappe) die unentgeltliche Abgabe von rund 200000 Schutzmasken. Sie geht davon aus, dass unabhängig von der Einführung einer Maskenpflicht eine hohe Nachfrage bestehen wird. Es ist vorgesehen, dass die Masken bei dezentralen Abgabestellen bezogen werden können. Die Task Force Coronavirus wird über die Organisation und die Modalitäten der Schutzmaskenaktion für den ersten Schritt der Massnahmen-Lockerung vom 27. April  informieren, sobald diese geregelt sind. (mgt)

 


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