Rehas unterstützen Spitäler

  24.03.2020 Aargau, Gesundheit

Der Regierungsrat hat verschiedene Massnahmen beschlossen, um die Kapazitäten der Akutspitäler und insbesondere bei deren Intensivstationen zu erhöhen und so die Versorgungssicherheit im Fall einer raschen Ausbreitung des Coronavirus im Kanton Aargau sicherzustellen.

Die Massnahmen betreffen alle Akteure der gesamten Behandlungskette im Gesundheitswesen: alle müssen einen Beitrag leisten, um die Akutspitäler schnell und effektiv zu entlasten. Seit Montag dürfen Akutspitäler keine nicht dringend angezeigten medizinischen Eingriffe und Therapien mehr vornehmen.

Derzeit verfügen vier Aargauer Spitäler (Kantonsspital Aarau, Kantonsspital Baden, Hirslanden Klinik und Spital Muri) über eine Intensivstation. Sie müssen nun die Kapazitäten maximal steigern. Dies gilt auch für Akutspitäler mit Intermediate Care Betten. Neben den Akutspitälern müssen Rehabilitationskliniken und Psychiatrische Kliniken die Aufnahme von elektiven Patientinnen und Patienten einschränken. Es dürfen nur noch Patienten aufgenommen werden, die dringende stationäre Behandlungen benötigen. Patientinnen und Patienten mit potenzieller oder bestehender Indikation für eine intensivpf lichtige Behandlung werden in den vier Akutspitälern mit Intensivstation behandelt. Regionalspitäler entlasten die Zentrumsspitäler und Spitäler mit Intensivstation, indem sie die leichteren COVID-19-Fälle behandeln. Rehabilitationskliniken entlasten die Akutspitäler, indem sie Patienten rasch übernehmen und so dazu beitragen, dass die nötigen Kapazitäten für die Akutversorgung bereitstehen. Sie nehmen Patientinnen und Patienten auch ohne Kostengutsprache auf. (nfz)


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