5G und die Grenzwert-Verschleierung

  16.05.2019 Rheinfelden, Leserbriefe

«Diskussion um Baugesuch für Mobilfunk-Antenne». NFZ vom 9. Mai.

In der NFZ vom 9. Mai zum Baugesuch einer 5G-Antenne am Weidenweg in Rheinfelden erfahren wir von Sunrise, dass in der Schweiz die Grenzwerte für die Strahlung solcher Anlagen 10-mal strenger wären als im Ausland. Diese Täuschung hat System und wird auch in den politischen Debatten von den Befürwortern höherer Antennenstrahlung rege angewendet. Wir hören es in der «Arena» vom 8.3.19 von Nationalrat Thierry Burkart (FDP, AG) und in den Debatten des Parlaments. Es ist eines der Argumente, mit denen der Nationalrat einer Lockerung der Grenzwerte bereits zustimmte, diese aber nur dank der zweimaligen knappen 22:21-Ablehnung im Ständerat noch nicht eingeführt werden konnten.

Was wunderbar tönt und uns in Sicherheit wiegt, stimmt so nicht. Tatsache ist: Die Schweiz nimmt ihre Messungen mit einer anderen Messmethode vor, für uns Betroffene kommt es faktisch auf dasselbe heraus. Und so wird die neue Generation der Antennenanlagen forciert installiert in der klaren Absicht, diese später auf höhere Strahlungswerte hochfahren zu können. Dazu reicht ein einziger nicht anwesender oder umgekippter Ständerat bei der nächsten Abstimmung. Strahlenbelastung trifft uns alle. Tatsache ist, dass bereits mit den heutigen Grenzwerten viele empfindliche Personen vor allem auch Kinder stark leiden. Selbst das BAG rechnet mit bis zu 480 000 betroffenen Elektrosensiblen in der Schweiz, andere Schätzungen gehen noch wesentlich höher. Tendenz mit jeder neuen Strahlentechnologie zunehmend. Finden diese Menschen denn kein Gehör bei der Politik, obwohl in der Bundesverfassung das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit festgeschrieben ist?

Die Gesellschaft, du und ich, ja sind wir denn bereit für dieses Risiko? Werden wir denn gefragt? Es gibt bezeichnenderweise nicht eine Versicherung, die dieses materielle Risiko deckt, ganz zu schweigen vom Leid der Betroffenen und den Kosten im Gesundheitswesen.

Es läuft irgendwie ganz unschweizerisch in diesem Prozess der 5G-Implementierung. Der Bund setzt eine Arbeitsgruppe zur Aufklärung von Bedürfnissen und Risiken ein, wartet aber das Ergebnis und die damit verbundene Auseinandersetzung mit der Bevölkerung nicht ab. Im Gegenteil, er vergibt Konzessionen an die Mobilfunkbetreiber verbunden mit einem Versorgungsauftrag und diese klagen dann gegen den Bund, weil es zu wenig schnell vorwärts geht. Im Internet habe ich einen Hinweis gefunden auf ein Rundschreiben vom UVEK vom 17.04.19 an die Kantonsregierungen in welchem sie gebeten werden «man möge doch so gut sein und der neuen Technologie, auf welche die Wirtschaft so dringend angewiesen sei, jetzt keine Steine in den Weg legen». Bund – Kanton – Gemeinde.

Warum denn diese Eile? Hat man Angst, dass wir, das Volk diesen Weg so gar nicht beschreiten wollen? Hier geht es nicht nur um den lapidaren Satz in der Bauausschreibung «Tausch und Ergänzung von Antennen an best. Mobilfunkanlage», hier geht es um einen wegweisenden Schritt in die Zukunft und da muss die gesamte Bevölkerung mit einbezogen werden. Das kann nicht den Parlamentarier mit ihren Partikularinteressen, auch nicht dem Bundesrat überlassen werden. Deshalb muss auch im Kanton Aargau ein Moratorium für mindestens zwei Jahre eingefordert werden. Welche Partei nimmt den Ball auf?

PETER KOLLER, RHEINFELDEN


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