Kanton redet jetzt beim Salmenweiher mit

  09.04.2019 Brennpunkt, Rheinfelden

Seit Jahrzehnten nutzt und pflegt die Fischerzunft Rheinfelden den Salmenweiher, welcher der Stadt gehört. Neuerdings braucht es dazu einen Pachtvertrag mit dem Kanton.

Valentin Zumsteg

Der Salmenweiher in der Nähe der Rheinfelder Überbauung Augarten ist eine Idylle. In einem kleinen Wäldchen neben der vielbefahrenen Baslerstrasse gelegen, strahlt er Ruhe aus. Das Gewässer gehörte früher zur Brauerei Salmen. Bevor es elektrische Kühlgeräte gab, diente es der Brauerei als Eislieferant, um das Bier zu kühlen. Nachdem der Weiher nicht mehr von der Brauerei gebraucht wurde, ging er in den Besitz der Stadt über. Seit den 1960er-Jahren darf die Fischerzunft das Gelände und das Gewässer nutzen. Im Gegenzug sorgt sie – ihren Kräften entsprechend – für ein gepflegtes Erscheinungsbild (die NFZ berichtete). Der Zunft ist es zu verdanken, dass sich heute Karpfen, Rotfedern und Schleien im Wasser tummeln.

Kanton ist per Zufall auf Weiher gestossen
Bislang ging das alles ohne den Segen des Kantons. Doch das hat sich jetzt geändert – und zwar wegen eines Zufalls: Die Aargauer Fischereikommission besichtigte im vergangenen Jahr zwei Fischergalgen am Rhein bei Rheinfelden. Als Ausklang des Besuchs hatte jemand ein gemütliches Fischessen bei der Fischerzunft am Salmenweiher organisiert. Als die Vertreter des Kantons das Gewässer erblickten und erfuhren, dass dort gefischt wird, waren sie erstaunt. Sie hatten davon zuvor keine Kenntnisse gehabt. Die Folge dieses zufälligen Besuchs: Ab sofort braucht es einen Pachtvertrag mit dem Kanton. «Die Fischereirechte über alle Gewässer im Aargau liegen beim Kanton, wenn nicht im Grundbuch ein privates Recht eingetragen ist», erklärt Samuel Gerhard, Fischereiaufseher beim Kanton für den nördlichen Aargau. Genau genommen hat die Fischerzunft in den vergangenen Jahren im Salmenweiher gefischt, ohne dass der Kanton davon wusste und die nötige Bewilligung erteilt hatte. «Das wurde jetzt richtig gestellt», schildert Gerhard.

Und so ist aus dem Rheinfelder Salmenweiher das «Weiherrevier Nr. 415» geworden. Für den Kanton war aber immerhin klar, dass wie bis anhin die Fischerzunft Rheinfelden den Weiher nutzen darf. Deswegen gab es keine öffentliche Ausschreibung. Das soll auch in Zukunft so sein. «Es handelt sich um ein so genanntes freihändiges Revier», schildert Gerhard. Der Pachtvertrag zwischen Kanton und Fischerzunft wurde Ende Februar unterzeichnet – er ist gültig bis 31. Dezember 2025. Die Zunft zahlt dem Kanton jährlich 150 Franken als Pacht für den Weiher, welcher der Stadt gehört. Die Stadt selber ist darüber gar nicht informiert worden, wie Stadtschreiber Roger Erdin erklärt.

«Aus heiterem Himmel»
Will die Zunft künftig Fische im Weiher einsetzen, muss sie dies mit der kantonalen Sektion Jagd und Fischerei absprechen. Zudem brauchen alle, die fischen wollen, einen «Sachkundenachweis Fischen» (SaNa-Ausweis). Bislang wurde dies lockerer gehandhabt. «Der Kanton redet jetzt mit», sagt Zunftmeister Markus Hunn. Dass sich die Freude daran in Grenzen hält, lässt er deutlich durchblicken. «Für uns kam dies aus heiterem Himmel. Es gab in den vergangenen Jahren nie Probleme. Wir mussten aber in den sauren Apfel beissen», so Hunn. Unter diesen Umständen sei es künftig nicht mehr möglich, am Salmenweiher den «FerienSpass» für Kinder anzubieten. Auch die vier «Jahresfischen» der Zunft seien infrage gestellt. Er bedauert, dass die Bürokratie immer weiter um sich greift.


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