Unteres Fricktal finanziert Finanzausgleich für Oberes Fricktal

  08.07.2018 Finanzen, Fricktal, Oberes Fricktal, Gemeinden, Unteres Fricktal

Viele Gemeinden erhalten aus dem kantonalen Finanzausgleich Beiträge, oder müssen, je nach Finanzkraft Abgaben leisten. Die grössten Zahler und somit auch die finanzstärksten Gemeinden im Fricktal sind Kaiseraugst, Rheinfelden und Magden. An der Spitze der finanzschwachen Gemeinden figurieren Möhlin, Wölflinswil und Oberhof. In der Summe ergibt sich für das Fricktal beinahe ein Nullsummenspiel: 8,1 Millionen Franken werden von den «reicheren» Gemeinden einbezahlt, 8,6 Millionen Franken von den «ärmeren» Gemeinden eingenommen. Auffällig dabei sind die Unterschiede in den beiden Bezirken. Währenddem der Bezirk Laufenburg netto 4,5 Millionen Franken mehr an Finanzausgleich beansprucht, zahlt der Bezirk Rheinfelden umgekehrt 4 Millionen Franken mehr ein. Zusammengefasst kann man sagen, dass das Fricktal im 2019 im grossen und ganzen den regionalen Finanzausgleich selber trägt.

Auch grosse Unterschiede im Kanton
Im Jahr 2019 erhalten im Aargau insgesamt 143 Gemeinden Finanzausgleichsbeiträge in der Höhe von netto rund 87 Millionen Franken. 68 Gemeinden leisten Abgaben von netto rund 60 Millionen Franken. Somit finanziert der Kanton einen Anteil von 27 Millionen Franken, der aus den Steuerzuschlägen für den Finanzausgleich sowie aus einem weiteren Vermögensabbau in der Spezialfinanzierung Finanzausgleich stammt. Sowohl gesamthaft als auch in den einzelnen Ausgleichsgefässen liegt der Umfang der Beiträge und Abgaben sehr nahe am Vorjahr.

Der Finanzausgleich setzt sich aus dem Ressourcenausgleich und dem Lastenausgleich zusammen. Gemeinden mit unterdurchschnittlicher Finanzkraft erhalten aus dem Ressourcenausgleich Beiträge, während Gemeinden mit überdurchschnittlicher Finanzkraft Abgaben leisten. Gemeinden, die trotz Ausrichtung des Steuerkraftausgleichs den minimalen Normsteuerertrag nicht erreichen, erhalten Mindestausstattungsbeiträge.

Der neue Finanzausgleich sieht Ergänzungsbeiträge für jene Gemeinden vor, die trotz Finanzausgleichszahlungen ihren Haushalt nur ausgeglichen gestalten können, wenn sie den Steuerfuss um mehr als 25 Prozentpunkte über das kantonale Mittel anheben würden. Ergänzungsbeiträge werden erstmals für das Jahr 2020 gesprochen und spielen somit für das kommende Jahr noch keine Rolle. (nfz)


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