Interpellation zu Notfallplatzierungen

  28.06.2018 Fricktal, Aargau

Im November 2015 kam es in Gipf-Oberfrick zu einem tragischen Tötungsdelikt. Die drei Kinder der vom Vater erstochenen Mutter wurden die ersten sechs Monate lang in einem Brugger Kinderheim mit monatlichen Kosten von 57000 Franken untergebracht. Mittlerweile leben sie in einer Wohngemeinschaft im Kanton Solothurn. Im März 2017 haben die beiden SVP-Grossräte Christoph Riner aus Zeihen und Tanja Primault-Suter aus Gipf-Oberfrick beim Grossen Rat eine Interpellation betreffend Kostenfolgen für Notfallplatzierung und Aufenthalt der drei Kinder eingereicht. Die Antworten erfolgten im Mai 2017. Bezugnehmend auf diese haben die beiden Grossräte nun eine weitere Interpellation eingereicht. Sie möchten ergänzende Ausführungen zu einzelnen Antworten.

So etwa, wie man sich auf eine eine Monatspauschale von 8060 Franken pro Kind in der Wohngruppe im Kanton Solothurn einigte. Und ob es hier Vergleichswerte mit anderen Wohngruppen aus anderen Kantonen gebe. «In anderen Kantonen sind die Kosten gemäss Interpellationsantwort für Notfallplätze vergleichbar hoch. Können Sie konkrete Vergleiche mit anderen Kantonen aufzeigen?» heisst es in der Interpellation weiter. Eine Ergänzung wird auch betreffend Angebotsprüfung auf Möglichkeiten der Kostenreduktion verlangt. «Konnten schon konkrete Kostenreduktionen erzielt werden? Wenn ja, um wie viel Franken konnte die Monatspauschale reduziert werden? Wenn nein, welche Möglichkeiten wurden konkret seit der Interpellationsantwort bereits überprüft und was sind die Erkenntnisse daraus? Welche weiteren Möglichkeiten werden geprüft?» (nfz)


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