Noch sind einige Sitze zu vergeben

  28.09.2017 Brennpunkt, Politik, Oberes Fricktal, Gemeinden, Unteres Fricktal

Von Valentin Zumsteg

Fricktal. Der erste Wahlgang reichte in den allermeisten Fricktaler Gemeinden aus, um den gesamten Gemeinderat für die kommenden vier Jahre zu bestimmen. Nach der Wahl ist vor der Wahl – das gilt hingegen in jenen Gemeinden, die bisher noch nicht fünf Gemeinderatsmitglieder oder den Ammann und Vizeammann für die Amtsperiode 2018/21 wählen konnten. In Effingen zum Beispiel schafften am vergangenen Wochenende nur die vier Bisherigen die Wiederwahl. Ein fünfter Kandidat muss noch gewählt werden. Für den 29. Oktober ist deshalb ein zweiter Wahlgang vorgesehen. Wenn sich nur ein Kandidat oder eine Kandidatin meldet, dann kommt es zu einer stillen Wahl. Die Wahlen von Ammann und Vizeammann sind für den 26. November vorgesehen, aber auch hier ist eine stille Wahl möglich.

 

Nochmals erster Wahlgang in Obermumpf

In Eiken, Schwaderloch und Wittnau fehlen ebenfalls je noch ein Gemeinderat. Es muss also nochmals gesucht werden. Schwierig ist die Situation in Obermumpf. Dort sind am 20. August erst drei Gemeinderäte sowie die Frau Ammann und der Vizeammann gewählt worden (die NFZ berichtete). Da innerhalb der Anmelde- und der Nachmeldefrist keine weiteren Kandidaten für einen zweiten Wahlgang gemeldet wurden, musste dieser abgesagt werden. Stattdessen findet nun am 26. November nochmals ein erster Wahlgang für die zwei freien Sitze statt, wie Gemeindeschreiber Marco Treier gegenüber der NFZ erklärt. Wahlvorschläge können bis am 13. Oktober eingereicht werden. Das ganze Prozedere beginnt also wieder von vorne – ob mit mehr Erfolg als beim ersten Mal, bleibt vorerst offen.

Nochmals anders präsentiert sich die Situation in Zeiningen. Der Gemeinderat ist komplett und die Gemeindepräsidentin gewählt, was fehlt ist noch ein Vizepräsident. Der zweite Wahlgang soll am 26. November stattfinden. Gewählt werden kann nur, wer schon Gemeinderat ist. Auch hier ist aber eine stille Wahl möglich, wenn sich innerhalb der Anmelde- respektive Nachmeldefrist nur ein Kandidat meldet.


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