Neue Reithalle erfordert Umzonungen

  16.01.2014 Gemeinden, Unteres Fricktal, Möhlin

Der Unterfricktalische Kavallerieverein (UFKV) hat auf dem Reitbetrieb der Familie Mahrer im Baurecht eine Reithalle erstellt. «Die steigende Nachfrage nach Reitstunden führte dazu, dass die Familie Mahrer mit dem Kavallerieverein vereinbarte, dass Letzterer eine neue Reithalle im Baurecht erstellen kann, damit die alte Halle fortan für den Reitschulbetrieb zur Verfügung steht», teilt der Gemeinderat Möhlin mit. Zudem sei eine Erweiterung des Aussenplatzes vorgesehen. Die beiden Parzellen sind im Besitze der Familie Mahrer. In der Sportzone Burstel solle, laut Medienmitteilung, eine flächenneutrale Umlagerung der Zonierung vorgenommen werden, um einen optimalen betrieblichen Ablauf zu gewährleisten und die Anlage möglichst kompakt zu halten: «Dies bedeutet, dass auf der Parzelle Nr. 1025 rund 44 Aren ausgezont und entsprechend auf Parzelle Nr. 1024 eingezont werden.»

Auf der Parzelle Nr. 1025 befindet sich das Gebäude Nr. 2427. Eine Auszonung dieser Liegenschaft sei nur dann zulässig, wenn deren Nutzung in der zukünftigen Landwirtschaftszone zonenkonform sei. Gegenwärtig sind in dem Gebäude zwei Pferdeboxen und ein Futterraum untergebracht. «Mit dem Bau der neuen Reithalle werden diese Nutzungen in die Bauzone verlagert. Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens für die Reithalle ist zudem eine zonenkonforme Nutzung des Gebäudes Nr. 2427 nachzuweisen.»

 

Baurechtliche Voraussetzungen schaffen

«Die neue Reithalle mit den entsprechenden Grenzabständen lässt sich in der heutigen Sportzone schwierig realisieren, weshalb die Umzonung angrenzend an die Arbeitsplatzzone vorgesehen ist.» Zudem lasse sich der betriebliche Ablauf der beiden Nutzer durch die Trennung verbessern. «Um das Baugebiet insgesamt nicht zu vergrössern, wird eine gleich grosse Fläche von der Sportzone ausgezont.»

«Mit der Teiländerung ‹Im Burstel› sollen die baurechtlichen Voraussetzungen für die flächenneutrale Umlagerung der Bauzone geschaffen werden, welche notwendig ist für die Realisierung der neuen Reithalle und die Erweiterung des Aussenplatzes, ohne das Baugebiet insgesamt zu vergrössern», fasst der Gemeinderat zusammen. Die Revision «Im Burstel» umfasse eine Teiländerung des rechtskräftigen Bauzonen- und Kulturlandplans der Gemeinde Möhlin vom 23. Februar 2011, so der Gemeinderat weiter.

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Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht vom 25. November 2013 liegen vom 24. Januar bis 24. Februar 2014 am Schalter der Abteilung Bau und Umwelt auf und können während der Bürozeit eingesehen werden. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen schriftlich beim Gemeinderat erheben.


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