Zwei Anpassungen
17.06.2025 LaufenburgDie Mitte Laufenburg zur Nutzungsplanung
An der morgigen Gemeindeversammlung entscheidet der Souverän über die Gesamtrevision der Nutzungsplanung in Laufenburg. Die Mitgliederversammlung der Mitte-Partei Laufenburg unterstützt das Traktandum, verlangt aber zwei ...
Die Mitte Laufenburg zur Nutzungsplanung
An der morgigen Gemeindeversammlung entscheidet der Souverän über die Gesamtrevision der Nutzungsplanung in Laufenburg. Die Mitgliederversammlung der Mitte-Partei Laufenburg unterstützt das Traktandum, verlangt aber zwei Änderungen betreffend der Wohnzonen in Laufenburg. Die Gesamtrevision der Nutzungsplanung ist die Grundlage für eine zukunftsorientierte Entwicklung der Gemeinde in den nächsten Jahren. Laut der Ortspartei gibt es zahlreiche positive Aspekte. Als solche nennt sie beispielsweise den ehemaligen Gasthof Schützen, der nicht mehr unter kommunalen Schutz gestellt wird. Auch die Möglichkeit, dass auf der Parzelle bis zu sechs Stockwerke hoch gebaut werden kann, schafft in den Augen der Partei neue Perspektiven zur Erarbeitung eines Projektes. Als weiterer, positiver Punkt wird die reduzierte Pflicht zur Erstellung von Gestaltungsplänen, die nur noch wenige Gebiete betrifft, genannt.
Für Diskussionen sorgte das Areal des ehemaligen Kindergartens Dürrenbächli, das als Wohnzone zweigeschossig (W2) kategorisiert wurde, obwohl das nördlich angrenzende Wohngebiet von W2 zu W3 aufgezont wurde. Das Grundstück befindet sich direkt am Rande und ist auf zwei Seiten von der Zone W3 umschlossen. «Die Parzelle ist gut gelegen und hat eine ideale Grösse für den Bau eines kleineren Mehrfamilienhauses mit drei, bei Innenverdichtung, vier Geschossen», heisst es in der Mitteilung der Partei. «Die Mitte fordert die Aufzonung zu W3. Das würde den Wert der Parzelle, die sich im Gemeindebesitz befindet, deutlich steigern, damit einen Mehrwert für Laufenburg schaffen und dem Gebot nach verdichtetem Bauen nachkommen.» Weiter meldet die Mitte Laufenburg: «Die fünfgeschossigen Mehrfamilienhäuser entlang der Neuhofstrasse sind praktisch alle in den 60er- und 70er-Jahren gebaut worden. Trotz der damals nur rudimentär vorhandenen Bauordnung, kann rückblickend festgehalten werden, dass die Bebauung musterhaft durchgeführt wurde und einen guten Übergang zur anschliessenden Hanglage bildet. Angesichts des Alters der Bauten sei absehbar, dass in den nächsten Jahren Ersatzneubauten geplant werden. Insbesondere auch, um der geänderten Anforderungen an die Bauvorschriften Rechnung zu tragen. Nun sollen die fünfgeschossigen Wohnhäuser der dreigeschossigen Zone W3 zugewiesen werden. Und das, obwohl sie eine ganz andere Baustruktur aufweisen als das angrenzende Wohnquartier, das ebenfalls der Zone W3 zugewiesen wird. Dies führt dazu, dass die heutige Bauweise bei einem absehbaren Ersatz nicht mehr möglich ist, resp. bei Anwendung eines Gestaltungsplans zu Unsicherheit und Verzögerung führt.» Die Mitglieder der Partei meinen, dies könnte einfach vermieden werden und fordern deshalb die Aufzonung der hangseits gelegenen Parzellen der Neuhofstrasse inkl. der beiden angrenzenden Parzellen am Vogtsmattweg in die Zone W4. «Mit der Innenverdichtung wäre es dann möglich, wie heute, fünfgeschossig zu bauen.» (mgt)