Zusammenarbeit Kapo und Repol verbessern
28.11.2025 AargauAnhörungsstart zur Optimierung der Polizeiorganisationen
Der Grosse Rat hat im März 2024 beschlossen, die duale Polizeiorganisation mit Kapo und Repol beizubehalten. Gleichzeitig verlangte er, diese zu optimieren und den Polizeibestand nach der Sicherheitslage auszurichten.
Die nun vom Regierungsrat vorgeschlagenen Optimierungsmassnahmen basieren auf Empfehlungen einer politischen Begleitgruppe, bestehend aus Vertretungen des Departements Volkswirtschaft und Inneres, der Gemeindeammänner-Vereinigung des Kantons Aargau sowie der politisch Verantwortlichen der 15 Regionalpolizeien (Repol-Konferenz). Die Begleitgruppe hat unter Einbezug der operativen Kräfte der Kantonspolizei sowie der Regionalpolizeien in verschiedenen Themenbereichen konkrete Optimierungsmassnahmen bearbeitet. Der Regierungsrat schlägt gestützt darauf vor, die Aufgabenteilung zwischen der Kantonspolizei und den Regionalpolizeien gezielt weiterzuentwickeln. Dies betrifft insbesondere die Bearbeitung von Fällen der Kleinkriminalität sowie die Kriminalprävention an Schulen. Diese soll von den Regionalpolizeien künftig stärker wahrgenommen werden.
Verkehrsunfälle bleiben bei der Kapo
Geprüft wurde auch eine Anpassung der Aufgabenteilung bei Verkehrsunfällen, für deren Bearbeitung bei Personen- oder Sachschäden ausschliesslich der Kantonspolizei verantwortlich ist. Die Diskussion in der politischen Begleitgruppe dazu verlief kontrovers. In einer Gesamteinschätzung kommt der Regierungsrat zum Schluss, dass eine Anpassung nicht sinnvoll ist.
Weitergehende mögliche Optimierungsmassnahmen erweisen sich aus heutiger Sicht nicht als zielführend. Die Problematik, dass die Angehörigen der Regionalpolizeien gleichzeitig einem Gemeinderat als Anstellungsbehörde als auch der teilweisen Führung durch die Kantonspolizei unterstellt sind, würde sich dadurch nur verstärken. Ausserdem ist jederzeit die Budgethoheit der Gemeinden zu wahren, was ebenfalls im Widerspruch steht zu einer verstärkten Führung durch die Kantonspolizei.
Regionalpolizei mit fehlenden Polizisten
Der Grosse Rat hat in einem Leitsatz beschlossen, dass sich der Bestand der Kantonspolizei primär nach der aktuellen sowie der zu erwartenden Sicherheitslage richten soll. Vor diesem Hintergrund hat der Regierungsrat den Stellenplan deutlich erhöht und die entsprechenden finanziellen Mittel in den Aufgabenund Finanzplan eingestellt. Der Regierungsrat hat verschiedentlich aufgezeigt, dass die Bestandesentwicklung bei den Regionalpolizeien in den letzten Jahren deutlich rückläufig ist, obwohl auch diese Bestände aufgrund des Bevölkerungswachstums zunehmen müssten. Dennoch erachtet er es aber als nicht sinnvoll, konkrete Vorgaben für die Bestandesentwicklung zu machen, weil die Rahmenbedingungen in den verschiedenen Regionen des Kantons zu unterschiedlich sind. Dass die Gemeinden ihre Polizeibestände autonom planen, ist zudem ebenfalls eine Konsequenz der dualen Polizeiorganisation. Die Gemeinden sind gemäss Polizeigesetz jedoch dafür verantwortlich, dass sie die Bestände ihrer Regionalpolizeien so ausgestalten, dass diese die lokale Sicherheit gewährleisten können und nicht die Kantonspolizei diese Aufgaben übernehmen muss.
1 Polizist auf 700 Einwohner
Der Regierungsrat erachtet eine Anpassung des gesetzlichen Mindestbestands nicht als zweckmässig. Er weist jedoch darauf hin, dass sich die im Polizeigesetz verankerte Verhältniszahl von 1:700 (1 Polizist auf 700 Einwohner) ausdrücklich auf den Mindestbestand bezieht und nicht etwa als Vorgabe für die Grösse des Polizeikorps zu verstehen ist. Es zeigt sich auch, dass selbst diese im Vergleich zu anderen Kantonen sehr tiefe Verhältniszahl in den letzten Jahren nicht erreicht werden konnte. Die aktuelle Vernehmlassung dauert noch bis zum 15. März 2026. (nfz)

