Der Regierungsrat legt dem Grossen Rat einen Vorschlag zur Revision des Instrumentalunterrichts zur Beratung vor. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 22 Jahre erhalten damit in allen Aargauer Gemeinden einfacher und zu vergleichbaren Tarifen Zugang zu Instrumentalunterricht. Die ...
Der Regierungsrat legt dem Grossen Rat einen Vorschlag zur Revision des Instrumentalunterrichts zur Beratung vor. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 22 Jahre erhalten damit in allen Aargauer Gemeinden einfacher und zu vergleichbaren Tarifen Zugang zu Instrumentalunterricht. Die Umsetzung in der vorgeschlagenen Form setzt eine Anpassung der Kantonsverfassung und somit eine Volksabstimmung voraus. Kern der Vorlage ist ein kantonaler Bildungsauftrag an die Gemeinden. Er ersetzt das Wahlfach Instrumentalunterricht an der Volksschule. Damit wird sichergestellt, dass alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen vom Kindergarten bis zum vollendeten 22. Altersjahr Zugang zu einem Mindestangebot an Instrumentalunterricht, Sologesang, Ensembleunterricht sowie zu den Stufentests «mCheck» haben. Finanziell rechnet der Kanton mit wiederkehrenden Mehrkosten von voraussichtlich 3,7 Millionen Franken pro Jahr. Für die Gemeinden werden Mehrkosten von rund 1,4 Millionen Franken erwartet. Im Gegenzug werden Elternhaushalte im Kanton Aargau voraussichtlich um 2,9 Millionen Franken pro Jahr entlastet. (mgt/nfz)