«Das sind keine harmlosen Jugendstreiche»
08.05.2026 RheinfeldenAm Donnerstagmorgen haben bei der Gerichtsverhandlung gegen die Mitglieder des sogenannten Wolfsrudels die Plädoyers begonnen. Die Staatsanwältin sprach von gravierenden Delikten, welche die Beschuldigten begangen haben.
Valentin Zumsteg
Die Verhandlung gegen die ...
Am Donnerstagmorgen haben bei der Gerichtsverhandlung gegen die Mitglieder des sogenannten Wolfsrudels die Plädoyers begonnen. Die Staatsanwältin sprach von gravierenden Delikten, welche die Beschuldigten begangen haben.
Valentin Zumsteg
Die Verhandlung gegen die fünf jungen Männer ist langwierig. Gestern war bereits der vierte Tag, insgesamt sind sieben bis acht Verhandlungstage eingeplant. Die Mitglieder des sogenannten Wolfsrudels – so nannten sie sich in ihrem Chat – müssen sich vor dem Bezirksgericht Rheinfelden wegen einer Vielzahl von Delikten verantworten, darunter Sabotage des Glasfaserkabel-Netzes, gewerbsund bandenmässiger Diebstahl, mehrfache versuchte Erpressung sowie Störung des Bahnverkehrs (die NFZ berichtete). Sie sollen die Taten zwischen 2022 und 2024 in verschiedenen Konstellationen und Häufigkeiten begangen haben. Zwei Angeklagten wird auch die Verbreitung von Kinderpornographie vorgeworfen. Alle Beschuldigten sind Schweizer und stammen aus der Region.
«Wie viele Gesetze haben wir schon gebrochen?»
Am Donnerstagmorgen ging es mit den Plädoyers los. Den Anfang machte die Staatsanwältin. Sie stellte eingangs klar, dass es sich bei den Taten nicht um harmlose Jugendstreiche, sondern um schwere Delikte handelt. Es müsse davon ausgegangen werden, dass die Beschuldigten weiter delinquiert hätten, wenn sie nicht erwischt worden wären. Um diese Aussage zu unterstreichen, zitierte sie aus dem Wolfsrudel-Chat: «Wie viele Gesetze haben wir wohl schon gebrochen?», fragte dort einmal einer der Beschuldigten. «Alle», antwortete ein anderer. «Vergewaltigung fehlt noch», ging der Dialog weiter. «Dafür haben wir Spanien», war die Antwort. Zwei der Beschuldigten sind bereits im Januar 2024 ein erstes Mal kurz verhaftet worden, trotzdem machte die Gruppe danach unvermindert weiter bis ihnen schliesslich im Mai 2024 das Handwerk gelegt werden konnte.
«Alle Beschuldigten stammen auf den ersten Blick aus gutem Elternhaus», führte die Staatsanwältin aus. Eine klare und nachvollziehbare Antwort auf die Frage, warum die Beschuldigten die vielen Taten begangen haben, habe sie bis heute nicht abschliessend gefunden.
Einsicht und Reue nicht bei allen
Die Staatsanwältin ging in ihren Ausführungen auf das Aussageverhalten der einzelnen Angeklagten ein. Hier stellte sie deutliche Unterschiede fest. Zwei Angeklagten attestierte sie Einsicht und Reue. «Er hat bei seinen Aussagen Verantwortung übernommen», sagte sie beispielsweise. Anders beurteilt sie das Verhalten des Hauptangeklagten. «Er hat seine Tatbeteiligung als möglichst klein dargestellt oder sie abgestritten.» Seine Aussagen seien deswegen kritisch zu betrachten. Weiter führte sie seine beiden Vorstrafen im Jugendstrafrecht an. «Er hat seit seinem 13. Lebensjahr fast fortlaufend delinquiert.» Sie wies zudem daraufhin, dass ihn die Mitangeklagten verschiedentlich als manipulativ dargestellt hätten. Ihr Fazit: «Er zeigt sich nicht wirklich einsichtig oder reuig.» Trotz eines laufenden Strafverfahrens und einer laufenden ambulanten Therapie wegen des Asperger-Syndroms, respektive einer Autismus-Spektrum-Störung, sei er weiter massiv straffällig geworden. Für ihn forderte sie eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren sowie eine ambulante vollzugsbegleitende Massnahme.
Beim zweiten Angeklagten plädierte sie für eine Freiheitsstrafe von acht Jahren sowie ebenfalls für eine ambulante vollzugsbegleitende Massnahme zur Behandlung des Asperger-Syndroms, beziehungsweise der Autismus-Spektrum-Störung. Der dritte Haupttäter soll nach dem Willen der Staatsanwältin eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren erhalten. Für einen weiteren Mittäter verlangte sie eine Freiheitsstrafe von 21 Monaten bedingt bei einer Probezeit von zwei Jahren. Bei einem fünften Mittäter, der nur bei einem Delikt beteiligt gewesen sein soll, plädierte sie für eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 30 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren. Dessen Anwalt bestritt jede Tatbeteiligung seines Mandanten und forderte deshalb einen Freispruch in allen Anklagepunkten.
Am Donnerstagnachmittag – nach Redaktionsschluss – gingen die Plädoyers der Verteidiger weiter.

