Die Sache mit der Einbürgerung
22.09.2026 Zeiningen, MöhlinIn Zeiningen soll künftig der Gemeinderat für die Zusicherung von Einbürgerungen verantwortlich zeichnen – so wie etwa in Kaiseraugst, Rheinfelden, Stein und Magden. Möhlin hingegen hält an der bisherigen Praxis fest.
Ronny Wittenwiler
Am Sonntag stimmt Zeiningen über eine ...
In Zeiningen soll künftig der Gemeinderat für die Zusicherung von Einbürgerungen verantwortlich zeichnen – so wie etwa in Kaiseraugst, Rheinfelden, Stein und Magden. Möhlin hingegen hält an der bisherigen Praxis fest.
Ronny Wittenwiler
Am Sonntag stimmt Zeiningen über eine Änderung der Gemeindeordnung ab: So soll neu der Gemeinderat für die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Ausländerinnen und Ausländer zuständig sein. Damit fiele das Geschäft künftig aus den Traktanden der Gemeindeversammlung. Der Vorstoss stammt aus den Reihen des Gemeinderats, sagt Gemeindepräsident Andreas Geiss auf Anfrage der NFZ – doch fügt er gleichzeitig an: «Der Vorstoss greift ein Anliegen auf, das aus der Bevölkerung immer wieder an uns herangetragen wird: den Wunsch nach einer zeitgemässen, effizienten und zeitlich strafferen Gemeindeversammlung.»
Unterschiedliche Sichtweisen
Einbürgerungen nicht mehr zuhanden der Gemeindeversammlung: Viele Fricktaler Gemeinden haben diesen Schritt bereits vollzogen – so etwa Kaiseraugst, Rheinfelden, Stein und Magden. Im ganzen Kanton sind es über achtzig Gemeinden. «Dazu sollten wir Nein sagen», hielt vor einigen Tagen eine Stimmbürgerin aus Zeiningen in einem Leserbrief der NFZ fest und argumentierte: «Die Gemeindeversammlung verliert eine Entscheidungskompetenz.» Es bedeute weniger direkte Mitsprache.
Damit konfrontiert, sagt Gemeindepräsident Geiss: «Wir verstehen, dass eine Verlagerung von Kompetenzen Fragen aufwirft und einige Bürgerinnen und Bürger einen Verlust der direkten Mitsprache befürchten.» Doch sei diese Sorge unbegründet. «Die demokratische Kontrolle bleibt vollumfänglich gewahrt.» Zu dieser Kontrolle gehört, dass jedes Einbürgerungsgesuch weiterhin öffentlich publiziert wird. «Jede stimmberechtigte Person in Zeiningen hat in dieser Auflagefrist das Recht, begründete Einsprache zu erheben.» Niemand werde also «heimlich» eingebürgert, sagt Geiss, der allerdings einen Punkt ebenso wenig unerwähnt haben möchte: «Gleichzeitig müssen wir festhalten: Eine öffentliche Diskussion über konkrete Einzelpersonen und Familien an einer Gemeindeversammlung ist aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes rechtlich hochproblematisch. Die sachliche und rechtskonforme Prüfung von Einbürgerungen gehört in die Hände der Verwaltung und des Gemeinderats, nicht in eine öffentliche Debatte.» Just auch aus diesem Grund, glaubt der Gemeindepräsident, hätten viele andere Gemeinden diesen Schritt zur Modernisierung längst vollzogen. Möhlin gehört nicht dazu.
Möhlin pflegt die alte Praxis
«Die Frage wurde bereits an einer Gemeindeversammlung diskutiert», sagt dort Gemeindeammann Loris Gerometta auf Anfrage. «Da die Konsultativabstimmung kein eindeutiges Bild ergab, wurde der Antrag zurückgezogen. Eine Diskussion bleibt möglich.» Fakt ist: Immer wieder gibt es auch in Möhlin Stimmen, die das Traktandum «Einbürgerungen» für überholt halten und fordern, dieses von der Gemeindeversammlung zu streichen und in die Kompetenz des Gemeinderats zu übertragen. Gerometta bestätigt: «Ja, solche Stimmen sind uns bekannt.» Ein Vorstoss aus den Reihen des Gemeinderats, so wie nun in Zeiningen erfolgt, scheint derzeit aber nicht vorgesehen.
Was sich ändert und was nicht
Nüchtern festhalten lässt sich: Die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts durch die Exekutive statt durch die Gemeindeversammlung ist weder ein politisches Erdbeben noch eine Revolution. «Die eigentliche Prüfung der Gesuche ändert nicht», sagt Gemeindepräsident Geiss. Die Vorprüfung laufe bereits heute sehr detailliert über die Verwaltung und den Gemeinderat. Es ändere sich lediglich der letzte, formelle Schritt: «Die Gesuchstellenden müssen nach der öffentlichen Publikation nicht mehr monatelang auf die nächste Gemeindeversammlung warten. Sofern keine Einsprachen aus der Bevölkerung eingehen, kann der Gemeinderat die Zusicherung direkt erteilen.»
Kann also der Gemeinderat garantieren, dass die Anforderungen an eine Einbürgerung weder erschwert noch erleichtert werden durch die neue Praxis? «Hierzu ein ganz klares Ja», sagt der Gemeindepräsident. «Die materiellen Voraussetzungen wie Aufenthaltsdauer, Integration, Sprachkenntnisse und so weiter sind durch das übergeordnete Bürgerrechtsgesetz von Bund und Kanton zwingend und abschliessend vorgegeben. Daran ist auch die Gemeindeversammlung gebunden. Die Prüfung dieser Kriterien bleibt exakt dieselbe – es ändert sich lediglich das Organ, welches am Ende den formellen Haken setzt.»

