Oberhof reagiert «schockiert» auf die Kündigung des Vertrags
01.07.2025 OberhofWie konnte es so weit kommen, dass Wölflinswil den Vertrag über die Gemeinschaftsverwaltung kündigt? Können sich Wölflinswil und Oberhof noch auf eine für beide Seiten faire Verwaltungszusammenarbeit verständigen? In Oberhof überwog am Donnerstagabend die ...
Wie konnte es so weit kommen, dass Wölflinswil den Vertrag über die Gemeinschaftsverwaltung kündigt? Können sich Wölflinswil und Oberhof noch auf eine für beide Seiten faire Verwaltungszusammenarbeit verständigen? In Oberhof überwog am Donnerstagabend die Skepsis. Heute Dienstag starten die Verhandlungen.
Simone Rufli
Fünfzehn Minuten, mehr Zeit brauchte der Gemeinderat Oberhof am Donnerstagabend nicht, um in der Turnhalle Moos von den 41 Einwohnerinnen und Einwohnern an der Gemeindeversammlung das Protokoll der ausserordentlichen Einwohnergemeindeversammlung vom 17. März, den Rechenschaftsbericht 2024 sowie die Rechnung 2024 – die zweite in Folge mit einem Aufwandüberschuss (358 771 Franken infolge geringerer Steuererträge) – genehmigen zu lassen. Dann konnte Gemeindeammann Roger Fricker bereits zum Traktandum «Verschiedenes» überleiten. Dort schien die Zeit dann stillzustehen. Im Zentrum: der am Abend zuvor gefällte Entscheid der Gemeindeversammlung Wölflinswil, den Vertrag betreffend die Gemeinschaftsverwaltung per Ende 2027 zu kündigen. «Ein Entscheid, der schockiert», so Roger Fricker. «Den man vielleicht hat erahnen können, aber sicher nicht hat wahrhaben wollen. Der Gemeinderat Oberhof ist der Meinung, dass der Gemeinderat Wölf linswil einen sehr riskanten Weg geht.»
Die Basis weiterer Verträge
Die Reaktionen aus der Versammlung reichten von «totaler Überraschung» und der Frage wie es so weit kommen konnte, über «es muss doch einen Weg geben, die Zusammenarbeit trotz allem fortzuführen» bis zum Vorschlag, «sämtliche Verträge mit Wölflinswil aufzukündigen». So weit will der Gemeinderat von Oberhof nicht gehen, wobei auch Roger Fricker und Vizeammann Heinz Herzog darauf hinwiesen, dass der Vertrag aus dem Jahr 1990 die Basis vieler darauf aufbauender Verträge sei.
Notfalls Leistungen einkaufen
«Wenn wir jetzt, nach über fünfzig Jahren der intensiven Zusammenarbeit (die Gemeinschaftsverwaltung besteht seit 1971, d. Red.), bei null anfangen, ist die Gefahr gross, dass am Ende nichts dabei herauskommt; grösser auf jeden Fall, als wenn wir den bestehenden Vertrag zusammen anpassen.» Bis heute wisse der Gemeinderat Oberhof nicht, was für Wölflinswil ganz konkret das Problem sei. Will Wölflinswil die Führungsrolle übernehmen? Soll Oberhof die benötigten Leistungen künftig einkaufen? «Ob wir das dann in Wölflinswil oder in irgendeiner anderen Gemeinde tun würden, müssten wir schauen.» Eine Bemerkung, die sich auf die «Winter-Gmeind» 2024 bezog. Damals wurde der Gemeinderat per Überweisungsantrag beauftragt, die Zusammenarbeit mit Wölflinswil auf Augenhöhe fortzuführen und – sollte das nicht möglich sein – andere Wege zu prüfen.
Vertrauen angeschlagen
«Man hört immer, man könne mit uns nicht reden. Das stimmt nicht! Wir sind zu Gesprächen bereit», so Roger Fricker. Heute Dienstagabend kommen die Gemeindeammänner und die beiden Vize zusammen. Gemäss übereinstimmenden Aussagen, um eine Auslegeordnung zu machen und die Verhandlungen über eine neue gemeinsame Basis zu beginnen. Eine der ersten Aufgaben wird es sein, das angeschlagene Vertrauen wiederherzustellen.
Die übrigen Traktanden
Der Kredit für die Sanierung der Dorfstrasse (genehmigt am 27. März 2025), ist in Rechtskraft erwachsen. Nachdem am letzten Mittwoch auch Wölflinswil, so wie es die Satzungen des Gemeindeverbands Wasserversorgung Oberhof-Wölflinswil vorsehen, den Kredit für die im Projekt enthaltenen Wasserleitungsersatzbauten genehmigt hat, würden die zurückgestellten Arbeiten nun in Angriff genommen, erklärte Gemeinderätin Susanne Häfliger. Das Bauprojekt für den regionalen Hochwasserschutz soll – unter Einbezug der betreffenden Grundeigentümer – bis im Sommer 2026 erarbeitet werden.
Der «Windpark Burg» ist weiter blockiert. Das Verfahren vor Bundesgericht hängig.
Am 28. September 2025 kommt es zu einer Premiere, werden die Ämter für die Legislaturperiode 2026/29 zum ersten Mal an der Urne besetzt (bis anhin kannte Oberhof bei Behördenmitgliedern die Versammlungswahl). (sir)