Der Regierungsrat ist sich der Belastung bewusst, die durch den Wechsel vom Schutzstatus S auf Aufenthaltsbewilligung B auf die Gemeinden zukommt, heisst es von Seiten Departement Soziales und Gesundheit.
Susanne Hörth
Ab März 2027 wechseln Geflüchtete, die seit ...
Der Regierungsrat ist sich der Belastung bewusst, die durch den Wechsel vom Schutzstatus S auf Aufenthaltsbewilligung B auf die Gemeinden zukommt, heisst es von Seiten Departement Soziales und Gesundheit.
Susanne Hörth
Ab März 2027 wechseln Geflüchtete, die seit fünf Jahren in der Schweiz leben, vom Schutzstatus S zur Aufenthaltsbewilligung B. «Mit der Aufenthaltsbewilligung B haben diese Personen Anspruch auf ordentliche Sozialhilfe nach den Ansätzen der SKOS-Richtlinien», erklärt Rahel Klarer von der Kommunikation des Departements Gesundheit und Soziales (SKOS = Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe). Sie fasst damit ein sehr komplexes Thema, das das gesamte Asylsystem betrifft, knapp zusammen.
Bislang war vorgesehen, dass der Kanton ab Frühling 2027 die Hälfte der Sozialhilfekosten für Schutzbedürftige mit Aufenthaltsbewilligung B übernimmt und diese aus der sogenannten Globalpauschale des Bundes finanziert. «Mit der Globalpauschale trägt der Bund unter anderem die Kosten für Sozialhilfe, Unterbringung und Betreuung der Kantone im Asylbereich.» Weiter führt die stellvertretende Kommunikationsleiterin aus: «Die Abgeltungsdauer der Globalpauschale für Schutzsuchende wird nun aufgrund des Entlastungspakets 27 des Bundesrats generell auf fünf Jahre verkürzt – bisher waren es sieben Jahre für vorläufig Aufgenommene und fünf Jahre für Personen mit Status S.» Nach Ablauf dieser fünf Jahre richtet der Bund keine Globalpauschale mehr aus.
Steigende Sozialhilfekosten für Gemeinden
«Wenn ukrainische Geflüchtete mit Status S nach fünf Jahren die Aufenthaltsbewilligung B erhalten, müssen die Gemeinden ab März 2027 deren Sozialhilfekosten vollständig übernehmen», so Rahel Klarer. Die Gemeinden befürchten deshalb einen deutlichen Anstieg der Sozialhilfefälle (die NFZ berichtete am 5. Mai). «Der Regierungsrat ist sich der Belastung bewusst und prüft verschiedene Entlastungsmassnahmen – auch im Rahmen einer Motion, die am 28. April 2026 im Grossen Rat eingereicht wurde. Diese fordert unter anderem, dass sich der Kanton zur Hälfte an den Sozialhilfekosten für Geflüchtete mit Aufenthaltsbewilligung B beteiligt.» Auf die Frage, was der Statuswechsel für die Betroffenen im Alltag bedeutet, erklärt sie: «Die Schutzbedürftigen mit Aufenthaltsbewilligung B erhalten ab März 2027 ordentliche Sozialhilfe nach SKOS, die höher liegt als die bisherige Asylsozialhilfe. Zudem haben sie freie Wohnungswahl im Kanton Aargau.» Auch Reisen ins Ausland bleiben weiterhin möglich.
Eine abnehmende Solidarität könne man nicht feststellen, betont Klarer. «Nach wie vor leben 15 Prozent der ukrainischen Geflüchteten in privaten Unterkünften, 72 Prozent in Gemeindeunterkünften und 13 Prozent in kantonalen Unterkünften.» Dieser Anteil habe im vergangenen Jahr nur leicht abgenommen und sei seit Oktober 2025 stabil. «Der Rückgang gegenüber dem hohen Anteil an Privatunterkünften zu Kriegsbeginn erklärt sich nicht durch mangelndes Interesse, sondern dadurch, dass viele Privatpersonen ursprünglich von einer kurzfristigen und nicht von einer jahrelangen Unterbringung ausgingen.»
Über den Statuswechsel werden die Gef lüchteten vom Kantonalen Sozialdienst sowie den Gemeindesozialdiensten informiert.