Windpark Burg: Bundesgericht weist Beschwerde ab – Oberhofs Ammann Roger Fricker und Vize Heinz Herzog müssen nicht in den Ausstand

  30.08.2025 Brennpunkt

Das Bundesgericht folgt in seinem am Freitag publizierten Urteil der Argumentation des Verwaltungsgerichts, welches feststellte, «Projekte wie der Windpark Burg lägen grundsätzlich im öffentlichen Interesse und es sei Aufgabe des Gemeinderats, sich frühzeitig und vertieft damit auseinanderzusetzen». 

Es gehöre zur Leitungsfunktion des Gemeinderats, das aktuelle kommunale Geschehen sowie zukünftige Entwicklungen und Herausforderungen zu erkennen und vorausblickend nach Lösungsansätzen zu suchen. Damit der Gemeinderat seine Leitungsfunktion erfüllen könne, müssten sich dessen Mitglieder eine eigene Meinung bilden und dürften diese auch äussern. Es sei deshalb nicht zu beanstanden, wenn sich Gemeindeammann Roger Fricker bereits in einem frühen Stadium mit dem Projekt Windpark Burg befasst und - gestützt auf den damaligen Kenntnisstand – dessen Weiterverfolgung befürwortet habe. Dies bedeute keineswegs, dass er sich in Bezug auf die bau- und planungsrechtlichen Verfahren bereits eine verfestigte Meinung gebildet oder diese gar entgegen den gesetzlichen Vorgaben habe durchsetzen wollen. Dafür gebe es in den Akten keine Anhaltspunkte. Daran ändere auch das Protokoll vom 3. April 2012 nichts. Es ergebe sich weder aus den Akten noch werde von den Parteien vorgebracht, dass sich der Gemeindeammann seither in Bezug auf das Projekt Windpark Burg je in einer Art und Weise geäussert oder verhalten hätte, welche bei objektiver Betrachtung geeignet gewesen sei, im Hinblick auf die nunmehr anstehenden Entscheide (betreffend Teiländerung Kulturlandplan und BNO; Gestaltungsplan Windpark Burg und Baugesuch Windpark Burg) den objektiven Anschein der Befangenheit zu erwecken, heisst es im Urteil des Bundesgerichts, das am Freitag öffentlich zugänglich wurde.
Kein Grund für den Ausstand sieht das Bundesgericht auch bei Vizeammann Heinz Herzog. Er war 2013 Sprecher und Kontaktperson des Referendumskomitees zugunsten des Windpark-Vertrags. Das Bundesgericht stimmt den Beschwerdeführenden zu, dass das Engagement in einem Referendumskomitee «auf eine starke innere Überzeugung von einer Sache hindeutet, die über eine übliche, mit dem Amt des Gemeinderats verbundene, amtliche Befassung hinausgeht». Das Gericht stellt aber auch fest, dass das Engagement Heinz Herzogs für das Windparkprojekt im Jahr 2013 als Privatperson erfolgte, vor seiner Wahl zum Gemeinderat (2017) und geraume Zeit vor der öffentlichen Auflage der Bau- und Planungsunterlagen (2021).

Wie es zur Beschwerde kam
Auf dem Gebiet der Gemeinde Kienberg (Solothurn) sollen vier und in der Gemeinde Oberhof eine Windenergieanlage erstellt werden. Gegen die dafür notwendige Teiländerung des Kulturlandplans und der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) der Gemeinde Oberhof im Bereich Burgmatte, den Gestaltungsplan und die Sondernutzungsvorschriften Windpark Burg sowie das Baugesuch für den Windpark Burg reichten Privatpersonen am 25. Mai 2021 Einwendungen ein. In diesem Zusammenhang beantragten sie, der Gemeinderat Oberhof habe in den Ausstand zu treten. 
Am 20. Juni 2023 überwies der Gemeinderat das Ausstandsgesuch dem Departement Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau (BVU) zur Beurteilung und beantragte gleichzeitig die Abweisung des Gesuchs. Die Rechtsabteilung des BVU hiess das Ausstandsgesuch am 22. März 2024 teilweise gut und entschied, dass Gemeindeammann Roger Fricker und der Vizeammann Heinz Herzog bei Entscheiden des Gemeinderats über die Teiländerung des Kulturlandplans und der BNO im Bereich Burgmatte, den Gestaltungsplan Windpark Burg mit Sondernutzungsvorschriften sowie das Baugesuch Windpark Burg (Standort 2) in den Ausstand müssten. 
Dagegen erhob die Einwohnergemeinde Oberhof am 30. April 2024 Beschwerde an das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau. Dieses hiess die Beschwerde am 21. Januar 2025 gut und hob den Entscheid des BVU auf. 
Gegen den verwaltungsgerichtlichen Entscheid haben die Beschwerdeführenden am 21. Februar 2025 Beschwerde an das Bundesgericht erhoben. Sie beantragen, der angefochtene Entscheid sei aufzuheben und das Ausstandsgesuch gegen Gemeindeammann Fricker und Vizeammann Herzog sei gutzuheissen. Eventualiter sei die Sache der Vorinstanz zu neuem Entscheid zurückzuweisen.

«Milizsystem gestärkt»
Roger Fricker zeigte sich im Gespräch mit der NFZ erfreut über den Entscheid. «Es freut mich und den ganzen Gemeinderat sehr, dass mit dem Entscheid das Milizsystem gestärkt wird.» Das Urteil zeige auch, dass man eine persönliche Meinung haben dürfe. Der Gemeinderat werde nun demnächst das weitere Vorgehen besprechen. (sir)
 


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