In einer Motion von Désirée Stutz, (SVP, Möhlin) wird der Regierungsrat beauftragt, die notwendigen gesetzlichen Bestimmungen zu erlassen, damit es nicht kommerziell tätigen Personen und Vereinen künftig legal möglich sein wird, Wappen von Kanton, Bezirken und ...
In einer Motion von Désirée Stutz, (SVP, Möhlin) wird der Regierungsrat beauftragt, die notwendigen gesetzlichen Bestimmungen zu erlassen, damit es nicht kommerziell tätigen Personen und Vereinen künftig legal möglich sein wird, Wappen von Kanton, Bezirken und Ortschaften zu benutzen. Gemäss Bundesgesetz über den Schutz des Schweizerwappens und anderer öffentlicher Zeichen (Wappenschutzgesetz) dürfen die Wappen der Kantone, Bezirke, Kreise und Gemeinden nur von dem Gemeinwesen, zu dem sie gehören, gebraucht werden. Bekannt wurde der Fall der Schweizerischen Eishockey-Nationalteams, welche das Schweizer Wappen nicht mehr benutzen dürfen. Mangels Regelung ist im Aargau die Verwendung von Wappen des Kantons, der Bezirke und Gemeinden dem Gemeinwesen vorbehalten, dem es gehört. Folglich dürfen Vereine wie politische Parteien, Turnvereine und Regionalplanungsverbände diese nicht verwenden. Wer das Wappen von Bezirken und Gemeinden dennoch vorsätzlich und unrechtmässig benutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Die Motionärin erachtet es daher als sinnvoll und angezeigt, dass die Verwendung der Wappen für nicht kommerzielle Zwecke wie bei Wahlen etc. legalisiert wird. (mgt/nfz)