Der Kanton Aargau leistet seit 2010 Zahlungen an die Kantone Zürich und Luzern für Kulturleistungen. Für die Jahre 2025–2027 belaufen sich diese Beiträge auf insgesamt rund 5,2 Millionen Franken jährlich. Damit trägt der Aargau die Nutzung von ...
Der Kanton Aargau leistet seit 2010 Zahlungen an die Kantone Zürich und Luzern für Kulturleistungen. Für die Jahre 2025–2027 belaufen sich diese Beiträge auf insgesamt rund 5,2 Millionen Franken jährlich. Damit trägt der Aargau die Nutzung von überregionalen Kultureinrichtungen durch die im Aargau wohnhafte Bevölkerung mit. Dazu gehören das Opernhaus Zürich, die Tonhalle Zürich, das Schauspielhaus Zürich, das Kulturund Kongresszentrum Luzern (KKL), das Luzerner Theater sowie das Luzerner Sinfonieorchester. Der Regierungsrat hat nun beschlossen, die bestehende Vereinbarung per Ende 2027 zu kündigen. Stattdessen sollen bilaterale Vereinbarungen abgeschlossen werden. (nfz)